Einkommen
1.800 € seit 2007 — das Elterngeld, das nicht mitwuchs
Der Höchstbetrag des Basiselterngelds hat von 2007 bis 2025 rund 30,5 % seiner Kaufkraft verloren. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen für den Anspruch gesenkt. Familien bekommen damit weniger Einkommensersatz in heutiger Kaufkraft — oder fallen ganz aus dem Anspruch.
Die Beträge
300–1.800 €
Basiselterngeld monatlich, ohne besondere Zuschläge
0 %
Nominale Erhöhung dieser Grenzen seit 2007
2.591 €
Wären 2025 für die Kaufkraft von 1.800 € aus 2007 nötig gewesen.
Das Basiselterngeld ersetzt grundsätzlich 65 bis 67 % des maßgeblichen Voreinkommens; bei niedrigen Einkommen kann der Prozentsatz steigen. Mindest- und Höchstbetrag sind seit 2007 nominal unverändert. ElterngeldPlus verteilt den Bezug anders; dies ist kein individueller Leistungsrechner.
Anspruch und Bezugsvarianten beim Familienportal prüfen →Selektive Anpassungen: Was wurde erhöht?
Nominalvergleich 2007–2025: Grundfreibetrag und Regelbedarf wurden mehrfach erhöht; der Elterngeld-Höchstbetrag blieb gleich. Die Größen erfüllen unterschiedliche Rechtszwecke. Der Vergleich zeigt politische Prioritäten, keine automatische Anspruchsgleichheit.
| Größe | 2007 | 2025 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (jährlich) | 7.664 € | 12.096 € | 57,8 % |
| Regelbedarf alleinstehend (monatlich; Start Juli 2007) | 347 € | 563 € | 62,2 % |
| Basiselterngeld-Höchstbetrag (monatlich) | 1.800 € | 1.800 € | 0,0 % |
Kaufkraftrechnung: Verbraucherpreisindex, Jahresdurchschnitt 2007 = 84,7 und 2025 = 121,9 (Basis 2020 = 100). Preissteigerung und Kaufkraftverlust sind verschiedene Prozentwerte; eine Inflationsprognose für 2026 wird hier nicht verwendet.
Einkommensgrenzen: ein enger werdender Anspruch
Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, grundsätzlich im Kalenderjahr vor der Geburt. Sie ist weder ein Brutto- noch ein Nettolohnbetrag. Bei Überschreiten der Grenze entfällt der Anspruch.
2007–2010
Keine Einkommensgrenze.
Ab Januar 2011
Paare: 500.000 € · Alleinerziehende: 250.000 €
Geburten 1.9.2021–31.3.2024
Paare: 300.000 € · Alleinerziehende: 250.000 €
Geburten 1.4.2024–31.3.2025
Paare: 200.000 € · Alleinerziehende: 200.000 €
Geburten ab 1.4.2025
Paare: 175.000 € · Alleinerziehende: 175.000 €
Aufteilung der Auszeit: Was die Bezugsstatistik zeigt
Die 1.800-€-Kappung begrenzt den Einkommensersatz oberhalb des maßgeblichen Voreinkommens. Wer in einem Paar mehr Erwerbseinkommen ersetzt, kann dadurch einen größeren absoluten Ausfall haben. Das kann die Entscheidung über die Aufteilung der Auszeit beeinflussen; aus der Bezugsstatistik allein folgt aber keine eindeutige Ursache.
25,9 %
Männer unter den Elterngeldbeziehenden 2025 — nicht Väterbeteiligung je Geburt
3,8 Monate
Geplante Bezugsdauer, Männer
14,9 Monate
Geplante Bezugsdauer, Frauen
Destatis, Bezugsjahr 2025; Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Geplante Dauer ist nicht gleich abgeschlossene Bezugsdauer.