Schon ein Strompreis enthält unterschiedliche Steuern, Umlagen, Netzentgelte und Lieferkosten. Was auf derselben Rechnung steht, ist nicht automatisch dieselbe Art von Abgabe. Die Aufschlüsselung macht sichtbar, worüber Politik, Netzbetreiber oder Anbieter entscheiden.
- Erzeugungskosten (Kraftwerk, Versorger)
- 7,57 ct/kWh
- Netzentgelt (Übertragung & Verteilung)
- 9,30 ct/kWh
- Stromsteuer (StromStG §3)
- 2,05 ct/kWh
- KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung)
- 0,45 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage
- 0,94 ct/kWh
- Aufschlag für besondere Netznutzung
- 1,56 ct/kWh
- Konzessionsabgabe
- 1,66 ct/kWh
- MwSt 19%
- 4,47 ct/kWh
Rechenbeispiel bei 28 ct/kWh. Netzentgelte und Konzessionsabgabe hängen vom Anschluss und Tarif ab. Eine variable Weitergabe von CO₂-Kosten des Strommarkts ist keine zusätzliche feste Abgabe pro kWh. Annahmen, Quellen und eigenen Preis prüfen →
Jede zusätzliche Regel schafft Zuständigkeiten, Verfahren und betroffene Interessen. Das kann Vereinfachung politisch und organisatorisch erschweren. Gute Regeln sollten sich deshalb nicht nur an ihrem Ziel messen lassen, sondern auch daran, ob Bürger ihre Kosten und Wirkung verstehen können.