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Steuer- und Abgabengeschichte

2,144 Mrd. € Offshore-Netzumlage 2024 · vorläufiger Periodenwert

Offshore-Netzumlage

„Offshore-Umlage"

Historischer Bezug: 2013 Gesetz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §17f) Heute: 2026 beträgt die Offshore-Netzumlage für nichtprivilegierte Letztverbräuche 0,941 Cent je Kilowattstunde. Der geltende Abrechnungssatz beruht auf vorab veröffentlichten Kosten- und Mengenprognosen. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das 32,94 Euro vor Umsatzsteuer.

Ursprung und Entwicklung

Der Bundestag schuf 2012 mit der Haftungs- und Entschädigungsregelung für verspätete Offshore-Anbindungen die Grundlage der ab 2013 erhobenen Umlage. Ein Teil der Entschädigungskosten wurde damit über die Stromverbraucher finanziert; die Umlage deckt heute darüber hinaus weitere gesetzlich bestimmte Offshore-Netzkosten.

Begründung und Geltung

Sozialisierung der Netzanbindungskosten für Offshore-Windenergie zur Energiewendefinanzierung

Bis zur Vollfinanzierung der Nordsee-Netzinfrastruktur, voraussichtlich bis 2030+

Realität

Die Offshore-Netzumlage verteilt gesetzlich wälzbare Kosten der Offshore-Anbindung, des Betriebs und bestimmter Entschädigungen auf die Netzentnahme. Für 2026 setzt die Berechnung 3,260 Milliarden Euro wälzbare Kosten an; nach Berücksichtigung des Vorjahressaldos ergibt sich ein prognostizierter Umlagebetrag von 3,078 Milliarden Euro. 2026 liegt sie laut netztransparenz.de bei 0,941 ct/kWh und damit deutlich höher als noch wenige Jahre zuvor. Bezahlt wird sie von Stromkunden, während große Verbrauchsgruppen teils privilegiert bleiben.

Belastungen und Kritik

Netz- und Entschädigungskosten werden kollektiviert

Kosten, die aus Offshore-Anbindung und Systemverantwortung entstehen, werden nicht punktgenau bei einzelnen Projekten oder Auftraggebern belassen, sondern über die Umlage auf viele Stromkunden verteilt. Damit wird aus einer speziellen Infrastrukturfrage ein allgemeiner Rechnungsaufschlag für Verbraucher.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Ausnahmen verschieben die Last auf Haushalte und kleine Betriebe

Bestimmte stromkostenintensive Unternehmen können ihre Offshore-Netzumlage nach dem EnFG begrenzen lassen. Ein Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde genügt nicht allein; erforderlich sind weitere gesetzliche Voraussetzungen und ein Begrenzungsbescheid. Nichtprivilegierte Letztverbräuche tragen den vollen Satz. Die Finanzierung der Nordsee-Windpark-Infrastruktur liegt damit überproportional bei Haushaltskunden und kleineren Unternehmen. Auch hier gilt: Wer keine Sonderregeln hat, trägt den Preisaufschlag sichtbar auf der Rechnung.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Offshore-Netzumlage macht aus Netzausbau- und Systemkosten einen verpflichtenden Aufschlag auf jede Stromrechnung. So werden große energiepolitische Infrastrukturentscheidungen kollektiviert, ohne dass Haushalte ihnen ausweichen können.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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