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Rentenrechner

Abzüge von der Bruttorente nach geltendem Recht (2026)

Rentenbeginn 2026: 84 % Besteuerungsanteil, 100 % erst ab 2058 (§ 22 EStG). Rechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026.

Angaben für die Rentensteuer und Annahmen

Für die Steuer reicht die heutige Monatsrente nicht aus. Trage entweder deinen festgeschriebenen Rentenfreibetrag oder die maßgebliche erste volle Jahresrente ein. Ohne diese Angabe zeigen wir nur KV/PV.

Bei Rentenbeginn vor 2005: maßgebliche Jahresrente 2005. Bei Besonderheiten den Freibetrag laut Steuerbescheid verwenden.

Modell: Einzelveranlagung, Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, volles Bezugsjahr. Persönliche Sonderfälle sind nicht abgebildet.

Bruttorente eingeben, um die Abzüge zu sehen.

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