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Einkommensrechner

Abgabenaufschlüsselung nach geltendem Recht (2026)

0% (alles ausgeben) 50% (viel sparen)
Annahmen prüfen: Bundesland, Kranken- und Pflegeversicherung

Reguläre Beschäftigung, gesetzlich versichert, keine Einmalzahlungen. Standard: Nordrhein-Westfalen, 2,9 % Kassen-Zusatzbeitrag, Geburtsjahr 1990, keine Kinderfreibeträge. Mini-/Midijobs und private Krankenversicherung sind nicht abgebildet.

Bei „Kinder: Ja“ entfällt der Zuschlag dauerhaft, unabhängig vom Alter der Kinder.

Wirken hier auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Für die anteiligen gemeinsamen Beitragsbemessungsgrenzen.

Auto, Immobilie und Rundfunk sind private Haushaltspositionen nach dem Lohnnetto. Auto-Modell: 200 € Kfz-Steuer pro Jahr und 169,90 € HU/AU alle zwei Jahre. Rundfunk: ein voller Wohnungsbeitrag von 18,36 € monatlich.

Bruttolohn eingeben, um die Steueraufschlüsselung zu sehen.

Woher kommt diese Steuer eigentlich?

Geschichte & Ursprung →