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Steuer- und Abgabengeschichte

2025: 262,688 Mrd. € Lohnsteuer und 78,362 Mrd. € veranlagte Einkommensteuer (getrennte kassenmäßige Steuerarten)

Einkommensteuer

Historischer Bezug: 1891 Gesetz: Einkommensteuergesetz (EStG) Heute: Tarif 2026 auf das zu versteuernde Einkommen: Grundfreibetrag bis 12.348 €; 42-%-Grenzsteuersatz ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 €

Ursprung und Entwicklung

Preußen führte 1891 unter Finanzminister Johannes von Miquel die moderne Einkommensteuer mit progressivem Tarif ein. Das Prinzip: Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr. Der preußische Tarif von 1891 sah ein steuerfreies Existenzminimum von 900 Mark vor. Oberhalb von 105.000 Mark erhöhte sich die Steuerschuld je weitere 5.000 Mark Einkommen um 200 Mark – rechnerisch eine Grenzbelastung von 4 %.

Begründung und Geltung

Progressiver Tarif mit steuerfreiem Existenzminimum; Tarifgrenzen werden nur durch Gesetz geändert, nicht automatisch an die Inflation gekoppelt

Dauerhaft; Inflationsausgleich erfolgt nur durch einzelne Änderungsgesetze und kann die kalte Progression je nach Umfang mindern

Realität

Das zentrale Problem bleibt die kalte Progression: Steigt das zu versteuernde Einkommen nominal stärker als die Tarifgrenzen, wird ein größerer Teil mit höheren Grenzsteuersätzen belastet – auch wenn die reale Kaufkraft kaum wächst. Der Tarif passt sich also nicht automatisch neutral an die Geldentwertung an, sondern zieht bei Lohnerhöhungen mit. 2026 beginnt die 42-Prozent-Zone bereits ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen und damit weit früher, als das Etikett "Spitzensteuersatz" vermuten lässt.

Belastungen und Kritik

Kalte Progression erhöht die Last ohne offene Steuererhöhung

Weil der Tarif progressiv verläuft, frisst ein Teil nominaler Lohnerhöhungen sofort höhere Steueranteile, auch wenn diese Erhöhung nur Inflation oder allgemeinen Lohnanstieg ausgleicht. Damit braucht es keine offen beschlossene Steuererhöhung, um den staatlichen Zugriff wachsen zu lassen. Genau diese stille Mechanik macht die Einkommensteuer politisch besonders bequem.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Hohe Grenzbelastung verkleinert den Nettozuwachs aus Mehrarbeit

Wer Überstunden macht, eine Beförderung annimmt oder ein unternehmerisches Risiko eingeht, gibt von jedem zusätzlichen Euro schnell einen großen Teil an den Staat ab. Gerade an der Grenze zusätzlicher Leistung zählt aber nicht der Durchschnitts-, sondern der Grenzsatz. Hohe Grenzbelastungen machen Mehrarbeit damit weniger attraktiv, als der Bruttolohn vermuten lässt.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Einkommensteuer belastet produktive Arbeit direkt und progressiv. Wenn dein Lohn nominal steigt, greift der Tarif oft schneller zu, als deine Kaufkraft wächst. So wird aus Leistung und Aufstieg nicht einfach mehr Netto, sondern oft nur ein größerer Zugriff des Staates.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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