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Steuer- und Abgabengeschichte

2025: 310,206 Mrd. € Steuern vom Umsatz (kassenmäßiges Aufkommen; darin 73,939 Mrd. € Einfuhrumsatzsteuer)

Umsatzsteuer

„Mehrwertsteuer"

Historischer Bezug: 1968 Gesetz: Umsatzsteuergesetz (UStG) Heute: 2026: 19 % Regelsatz; 7 % für die gesetzlichen Ermäßigungstatbestände – seit 1. Januar 2026 auch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Getränke ausgenommen

Ursprung und Entwicklung

Deutschland führte die Mehrwertsteuer 1968 ein und ersetzte damit die kaskadenartige Umsatzsteuer. Der Eingangssatz betrug 10 Prozent. Deutschland war 1957 Gründungsmitglied der EWG. Die Einführung des Mehrwertsteuersystems 1968 setzte die europäische Harmonisierung der Umsatzsteuern um; sie war keine Folge eines späteren deutschen Beitritts. Die neue Systematik galt als moderner und gerechter als das Vorgängermodell.

Begründung und Geltung

Der Normalsatz stieg seit 1968 in mehreren Gesetzesänderungen von 10 auf 19 %. Die Reformen hatten unterschiedliche gesetzgeberische Begründungen. Die Senkung auf 16 % vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 war ausdrücklich auf ein halbes Jahr befristet.

Dauerhafte Verbrauchsteuer; der Normalsatz wurde seit 1968 mehrfach geändert. Er beträgt seit 2007 19 %, mit der ausdrücklich befristeten Senkung auf 16 % vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Realität

Der Normalsatz stieg von 10 % bei Einführung 1968 auf 19 % seit 2007, unterbrochen von der befristeten Senkung 2020. Die Mehrwertsteuer belastet damit einen großen Teil des täglichen Konsums. Für welche Waren und Leistungen der ermäßigte Satz gilt, regelt ein umfangreicher Ausnahmekatalog. Seit 1. Januar 2026 werden Speisen im Café grundsätzlich mit 7 % besteuert; Getränke bleiben von der neuen Gastro-Ermäßigung ausgenommen. Diese Abgrenzungen machen eine alltägliche Steuer unnötig schwer durchschaubar.

Belastungen und Kritik

Daueraufschlag auf normalen Konsum

Die Mehrwertsteuer fällt nicht nur bei Luxusgütern an, sondern bei fast jedem normalen Einkauf. Damit wird aus ihr keine Ausnahmeabgabe, sondern ein permanenter Preisaufschlag auf alltäglichen Konsum. Gerade weil sie an der Kasse mitläuft, wirkt sie oft unscheinbarer, als sie tatsächlich ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Ermäßigungschaos erzeugt Rechtsunsicherheit und Fehlanreize

Unterschiedliche Steuersätze und gesetzliche Abgrenzungen erzeugen zusätzlichen Verwaltungs-, Dokumentations- und Streitaufwand bei Unternehmen und Finanzverwaltung. Wer ähnliche Waren oder Leistungen anbietet, muss die unterschiedlichen gesetzlichen Kategorien beachten. Eine einfachere Regelung würde die Zuordnung erleichtern.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Mehrwertsteuer wirkt wie eine versteckte Alltagssteuer auf fast jeden Konsum. Sie greift bei jedem Einkauf und verteilt über ihren Ausnahmekatalog Privilegien nach historischer Zufälligkeit statt nach klaren Prinzipien. Diese Inkonsistenz schlägt auf jeden Einkauf durch.

Quellen und Rechtsgrundlagen

verbrauchsteuer bund laender gemeinden

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