Einkommen
Was wäre, wenn? Rente vs. ETF-Sparplan
40 Jahre Durchschnittsverdienst, dieselben Beiträge: Was zahlt die gesetzliche Rente, was könnte ein ETF aufbauen? Alle Beträge in heutiger Kaufkraft, vor persönlichen Steuern und möglichen Sozialbeiträgen.
Hauptszenario: 7 % nominal pro Jahr · 2 % Inflation
ETF-Kapital nach 40 Jahren (AN+AG) in heutiger Kaufkraft
1.164.951 €
ETF: 4 % Anfangsentnahme
3.883 €/Mo.
Rechenbeispiel, keine lebenslange Garantie
Gesetzliche Bruttorente
1.700,80 €/Mo.
40 Entgeltpunkte × 42,52 € Rentenwert
Mit denselben Beiträgen entsteht im Hauptszenario ein erheblicher Kapitalstock. Das spricht dafür, Kapitaldeckung in der Altersvorsorge ernsthaft zu prüfen. Ein ETF ersetzt aber nicht automatisch die lebenslange Zahlung, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen der gesetzlichen Rente.
Annahmen und Rechenweg
Ausgangspunkt sind 51.944 € vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 und 18,6 % Rentenbeitrag: 805,13 € monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, davon 402,57 € Arbeitnehmeranteil.
Jedes der 40 Jahre bringt im Modell einen Entgeltpunkt. Einkommen, Beiträge und Rentenwert wachsen nominal mit 2 % Inflation; real bleiben sie konstant. Die Rentenreferenz ist deshalb keine beliebige Durchschnittsrente, sondern dieselbe Erwerbsbiografie.
7 % nominal nach laufenden Fondskosten und vor persönlichen Steuern ergeben bei 2 % Inflation rund 4,90 % real: 1,07 / 1,02 − 1. Einzahlungen erfolgen jeweils am Monatsende; der Monatszins wird aus dem effektiven Jahreszins berechnet.
Die Renditen sind Modellannahmen, keine Prognosen. Der heutige Arbeitnehmeranteil ist nur die Hälfte der Rentenfinanzierung. Sein ETF-Ergebnis steht der vollen Rentenreferenz als zusätzliche Perspektive gegenüber, nicht als gleich finanzierte Alternative.
Zinseszins-Wachstum über 40 Jahre
Alle Kurven in heutiger Kaufkraft. Die Renditeangaben sind nominal; 2 % Inflation sind herausgerechnet.
Szenario-Vergleich: AN+AG-Beitrag
Kapital und monatliche Anfangsentnahme in heutiger Kaufkraft, vor persönlichen Steuern.
| Nominal / real | Endkapital | Entnahme/Mo. (4 %) |
|---|---|---|
| 6% p.a. / 3,92 % | 917.385 € | 3.058 € |
| 7% p.a. / 4,90 % · Hauptszenario | 1.164.951 € | 3.883 € |
| 8% p.a. / 5,88 % | 1.490.487 € | 4.968 € |
| Gesetzl. Rente (brutto) | – | 1.700,80 € |
Was ein Rentenpunkt wirklich wert ist
1. Gesetzliche Regeln statt eigener Kapitalstock
Ein Entgeltpunkt bringt seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € Bruttorente. 2005 waren es im Westen 26,13 €. Die Rentenanpassung folgt gesetzlichen Regeln, insbesondere der Lohnentwicklung. Das ist kein frei verfügbares Depot. Rentenansprüche genießen jedoch Eigentumsschutz; sie sind nicht rechtlos.
2. Brutto ist nicht netto
Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %. Der Rentenfreibetrag wird anschließend grundsätzlich als Eurobetrag festgeschrieben. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen ab. KV/PV-Beiträge hängen unter anderem von Kasse und Kinderstatus ab.
Eigene Rentenabzüge berechnen →3. Eine erklärungsbedürftige Formel
EP × ZF × RW × RAF
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenartfaktor bestimmen die Monatsrente. Ein Jahr zum Durchschnittsentgelt ergibt grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Wer die eigene Vorsorge beurteilen will, braucht diese Zusammenhänge verständlich aufbereitet.
4. Demografie belastet die Finanzierung
Im Umlageverfahren finanzieren heutige Beiträge heutige Leistungen. Wenn mehr Menschen in Rente gehen, entsteht Finanzierungsdruck. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnet mit 18,6 % Beitrag bis 2027, 19,8 % 2028, 20,0 % 2029 und 21,2 % 2039. Das sind Modellrechnungen, keine zugesagten Beitragssätze.
Was nur der Arbeitnehmeranteil leisten würde
402,57 € monatlich, ohne Arbeitgeberanteil; gleiche 40 Jahre und Preisbasis.
6% p.a. nominal
458.692 €
Endkapital in heutiger Kaufkraft
1.529 €/Mo.
4 % Anfangsentnahme
7% p.a. nominal
582.476 €
Endkapital in heutiger Kaufkraft
1.942 €/Mo.
4 % Anfangsentnahme
8% p.a. nominal
745.243 €
Endkapital in heutiger Kaufkraft
2.484 €/Mo.
4 % Anfangsentnahme
Die halbierte Einzahlung halbiert das ETF-Ergebnis. Ob die anfängliche Entnahme über der gesetzlichen Bruttorente liegt, hängt vom Szenario ab. Eine dauerhaft höhere Zahlung folgt daraus nicht.
Kapitalanlage und Sozialversicherung leisten Unterschiedliches
Modell in heutiger Kaufkraft: Einkommen, Einzahlungen und Rentenwert steigen nominal mit 2 % Inflation, real bleiben sie konstant. ETF-Renditen gelten nach laufenden Fondskosten und vor persönlichen Steuern. 4 % Anfangsentnahme sind ein Rechenbeispiel, keine garantierte lebenslange Rente. Kursverluste und ungünstige Entnahmezeitpunkte können das Vermögen aufzehren. Die gesetzliche Rente zahlt lebenslang und umfasst unter gesetzlichen Voraussetzungen auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen.
Erwerbsminderung ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit. Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsminderungsrente setzen gesetzliche Bedingungen voraus. Ein Wechsel des Systems müsste außerdem die laufenden Renten weiter finanzieren. Diese Übergangskosten bildet der Sparplan nicht ab.