Einkommen
Kalte Progression: Wenn Inflation die reale Steuerlast erhöht
Eine Lohnerhöhung ist noch kein Kaufkraftgewinn. Gleicht sie nur höhere Preise aus, kann ein unveränderter Einkommensteuertarif trotzdem mehr vom Einkommen beanspruchen. Wie weit die Tarifgrenzen verschoben werden, entscheidet der Gesetzgeber.
Der Mechanismus
Steigt das Einkommen nur mit der Inflation, bleibt die Kaufkraft vor Steuern gleich. In einem unveränderten progressiven Tarif kann der durchschnittliche Steuersatz trotzdem steigen. Eine passende Verschiebung der Tarifgrenzen kann diesen Effekt ausgleichen.
+3 %
Lohn und Preise im Beispiel
0 %
Kaufkraftgewinn vor Steuern
↑
Der durchschnittliche Steuersatz kann ohne Tarifanpassung steigen.
Grundfreibetrag: Anpassungen ja, Vollautomatismus nein
Der Grundfreibetrag wurde auch vor dem Inflationsausgleichsgesetz angehoben. Die Anpassungen erfolgen durch Gesetze. Ob die gesamte Tarifverschiebung die kalte Progression ausgleicht, lässt sich nicht allein am Grundfreibetrag ablesen.
| Jahr | Grundfreibetrag pro Jahr |
|---|---|
| 2020 | 9.408 € |
| 2021 | 9.744 € |
| 2022 | 10.347 € |
| 2023 | 10.908 € |
| 2024 | 11.784 € |
| 2025 | 12.096 € |
| 2026 | 12.348 € |
Endgültige Jahreswerte einschließlich rückwirkender Änderungen; Einzelveranlagung.
45-%-Tarif: Die Schwelle wächst langsamer als die Preise
45-%-Tarif: Bei Einführung 2007 galt für Einzelveranlagte eine Schwelle von 250.000 €; 2026 liegt sie bei 277.826 €. Das sind nominal 11,1 % mehr, während der Verbraucherpreisindex von 2007 bis 2025 um rund 43,9 % stieg.
Der Einführungswert von 250.000 € aus 2007 entspräche bei Fortschreibung mit dem Verbraucherpreisindex bis 2025 rund 359.800 €. Das ist ein Kaufkraftvergleich, keine gesetzliche Tarifgrenze. Die geltende Schwelle für 2026 beträgt 277.826 €.
Internationaler Vergleich: fünf Systeme, unterschiedliche Regeln
Indexierung kann an Preise oder Einkommen anknüpfen. Auch automatische Regeln lassen sich politisch begrenzen.
USA
Bundes-Tarifgrenzen werden seit dem Steuerjahr 1985 jährlich inflationsbereinigt.
Kanada
Volle CPI-Indexierung der Bundesgrenzen und persönlichen Beträge seit Budget 2000 wiederhergestellt.
Belgien
Automatische Indexierung nach Art. 178 WIB 92; aktuelle Tarifgrenzen werden jährlich veröffentlicht.
Dänemark
Zahlreiche Grundbeträge folgen nach § 20 Personskatteloven der Einkommensentwicklung; der Gesetzgeber kann die Anpassung zeitweise aussetzen.
Niederlande
Gesetzliche Tabellenkorrektur nach Wet IB 2001. Im Jahr 2026 wurde sie politisch nur zu 52,8 % angewandt.
Deutschland hat keinen gesetzlichen Vollautomatismus für den gesamten Einkommensteuertarif.
Politische Einordnung
Ohne automatische Indexierung hängt der reale Belastungsschutz von politischen Einzelentscheidungen ab.
- Nominale Einkommen steigen
Eine Lohnerhöhung, die nur höhere Preise ausgleicht, bedeutet noch keinen realen Wohlstandsgewinn.
- Der Gesetzgeber bestimmt den Ausgleich
Tarifgrenzen und Freibeträge werden durch Gesetze verändert. Umfang und Zeitpunkt entscheiden darüber, wie weit die Inflation ausgeglichen wird.
- Eine Restbelastung kann bleiben
Bleibt die Tarifanpassung hinter der Preisentwicklung zurück, steigt die reale Steuerlast. Ihre Höhe hängt von Tarif, Einkommen und Inflation ab — sie ist kein fester jährlicher Milliardenbetrag.
Unser Vorschlag: Eine gesetzliche, nachvollziehbare Indexierung des Einkommensteuertarifs würde die kalte Progression begrenzen.
Ein Ausgleich nach politischen Einzelentscheidungen lässt dem Gesetzgeber Einnahmen- und Verteilungsspielraum. Wer diesen Spielraum nutzt, sollte offenlegen, bei wem reale Mehrbelastungen bleiben.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesfinanzministerium — Dokument (PDF)
- sachverstaendigenrat-wirtschaft.de — Originalquelle
- Bundesfinanzministerium — Originalquelle
- Bundesfinanzministerium — Originalquelle
- Bundesfinanzministerium — Originalquelle
- Bundesfinanzministerium — Dokument (PDF)
- Statistisches Bundesamt — Originalquelle
- irs.gov — Originalquelle
- congress.gov — Dokument (PDF)
- canada.ca — Originalquelle
- canada.ca — Originalquelle
- financien.belgium.be — Originalquelle
- financien.belgium.be — Dokument (PDF)
- retsinformation.dk — Originalquelle
- retsinformation.dk — Originalquelle
- wetten.overheid.nl — Originalquelle
- rijksoverheid.nl — Originalquelle