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Steuer- und Abgabengeschichte

~2,1 Mrd. €/Jahr

Alkoholsteuer

„Branntweinsteuer"

Eingeführt: 1887 Gesetz: Alkoholsteuergesetz (AlkStG) Heute: 1.303 EUR je hl reinen Alkohols; kleine Brennereien teils ermäßigt

Eingeführt

Bismarck führte 1887 die Branntweinsteuer als Reichsfinanzsteuer ein, nachdem das Monopol der Brennereien geregelt worden war. Die Steuer trug zur Konsolidierung der Reichsfinanzen bei und war Teil der umfassenden Steuerreform der Bismarck-Ära. Spiritus zur Befeuerung von Lampen war damals ein Massenprodukt.

Versprochen

Reichsfinanzierung und Lenkung der Alkoholproduktion im Deutschen Reich

Dauerhaft als Reichs- bzw. Bundessteuer

Realität

Das frühere Branntweinmonopol ist verschwunden, die Steuer blieb. Belastet werden heute vor allem Spirituosen, während andere Alkoholarten deutlich anders oder gar nicht erfasst werden. Damit wirkt die Alkoholsteuer weniger wie eine konsistente Gesundheitspolitik als wie ein fortgeführter Einnahmezugriff auf ausgewählte Produktgruppen.

Schädliche Effekte

Ungleichbehandlung der Alkoholarten

Spirituosen werden durch die Alkoholsteuer deutlich stärker belastet, während Wein steuerlich verschont bleibt und Bier einem eigenen Regime unterliegt. Wer Prävention als Begründung nennt, muss erklären, warum ähnliche Alkoholwirkungen so unterschiedlich behandelt werden. Die heutige Struktur wirkt deshalb vor allem historisch gewachsen, nicht konsequent.

Alkoholsteuergesetz (AlkStG); Zoll: Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke

Alkoholsteuer ist vor allem allgemeine Einnahmequelle

Die Einnahmen aus der Alkoholsteuer fließen in den allgemeinen Haushalt. Die Steuer ist nicht zweckgebunden und finanziert keine konkrete Gegenleistung oder spezifische Prävention.

Alkoholsteuergesetz (AlkStG); BMF: Datensammlung zur Steuerpolitik 2025

Fazit

Die Alkoholsteuer ordnet Alkohol nicht nach einem klaren Prinzip, sondern belastet vor allem bestimmte Kategorien besonders stark. Das macht sie heute eher zu einer historisch fortgeschriebenen Einnahmequelle als zu einer sauberen Präventionsregel.

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