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Steuer- und Abgabengeschichte

Einfuhrumsatzsteuer

Eingeführt: 1968 Gesetz: Umsatzsteuergesetz (UStG § 21) / Unionszollkodex Heute: In der Regel 19 %, für begünstigte Waren 7 %

Eingeführt

Mit dem Übergang zum Mehrwertsteuersystem wurde die Einfuhrumsatzsteuer geschaffen, damit importierte Waren nicht steuerlich günstiger behandelt werden als inländische Umsätze. Die Idee war ein spiegelbildlicher Grenzausgleich: Was im Inland der Umsatzsteuer unterliegt, soll beim Import nicht steuerfrei bleiben.

Versprochen

Steuerliche Gleichbehandlung von Importen und Inlandsumsätzen

Dauerhaft als Grenzkomponente des Umsatzsteuersystems

Realität

Für Unternehmen ist die Einfuhrumsatzsteuer oft kein endgültiger Kostenblock, aber ein zusätzlicher Liquiditäts- und Abwicklungsprozess. Die Steuer entsteht im Zusammenhang mit Zollanmeldung, Zahlungsaufschub, Vorsteuerabzug und Nachweisen. Für Verbraucher wird sie beim Direktimport schnell zu einem sichtbaren Preisaufschlag. Damit schafft das System an der Grenze einen zusätzlichen Bürokratie- und Finanzierungsschritt, bevor die Ware überhaupt genutzt oder verkauft werden kann.

Schädliche Effekte

Grenzabwicklung bindet Liquidität und Zeit

Selbst wenn Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer später als Vorsteuer abziehen können, muss die Ware zunächst sauber angemeldet, dokumentiert und oft finanziell vorfinanziert werden. Das bindet Kapital und verlangsamt den Warenfluss, obwohl noch gar kein Endverkauf stattgefunden hat.

UStG § 21; Zoll: Einfuhrumsatzsteuer

Zusätzliche Importbürokratie verteuert kleine und grenznahe Beschaffung

Direktimporte, Kleinsendungen und Sonderfälle erzeugen nicht nur Steuer, sondern auch Zollformulare, Dienstleisterkosten und Abwicklungsfehler. Gerade kleinere Händler und private Käufer spüren diesen Zusatzaufwand stärker, weil sie keine großen internen Zollprozesse aufbauen können.

UStG § 21; Zoll: Internetbestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland

Fazit

Die Einfuhrumsatzsteuer soll Importe und Inlandsumsätze gleich behandeln. In der Praxis entsteht an der Grenze ein zusätzlicher Liquiditäts- und Bürokratieschritt. Du merkst ihn direkt beim Importkauf oder indirekt über Händler, die Vorfinanzierung, Zollabwicklung und Verzögerungsrisiken einpreisen.

verbrauchsteuer bund import

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