Steuer- und Abgabengeschichte
Einfuhrumsatzsteuer
Ursprung und Entwicklung
Mit dem Übergang zum Mehrwertsteuersystem wurde die Einfuhrumsatzsteuer geschaffen, damit importierte Waren nicht steuerlich günstiger behandelt werden als inländische Umsätze. Die Idee war ein spiegelbildlicher Grenzausgleich: Was im Inland der Umsatzsteuer unterliegt, soll beim Import nicht steuerfrei bleiben.
Begründung und Geltung
Steuerliche Gleichbehandlung von Importen und Inlandsumsätzen
Dauerhafte Grenzkomponente der Umsatzsteuer. 2025 entfielen 73,939 Mrd. € Einfuhrumsatzsteuer auf die insgesamt 310,206 Mrd. € 'Steuern vom Umsatz'; der Teilbetrag darf nicht nochmals zum Gesamtwert addiert werden.
Realität
Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können entstandene Einfuhrumsatzsteuer für unternehmerisch eingeführte Gegenstände grundsätzlich abziehen. Liquiditätskosten entstehen je nach Zahlungs- und Aufschubverfahren; § 21 Abs. 3 und 3a UStG können die Zahlung zeitlich verschieben. Die Steuer entsteht im Zusammenhang mit Zollanmeldung, Zahlungsaufschub, Vorsteuerabzug und Nachweisen. Bei Direktimporten kann die Steuer an der Grenze oder bei Zustellung erhoben werden. Für Fernverkäufe in Sendungen bis 150 € kann der Verkäufer das IOSS-Verfahren nach § 18k UStG nutzen und die Steuer bereits beim Kauf erheben; wenn IOSS nicht genutzt wird, kann unter den Voraussetzungen des § 21a eine besondere Einfuhrregelung greifen. Anmeldung, Nachweise und gegebenenfalls Zwischenfinanzierung bleiben zusätzlicher Aufwand für den Import.
Belastungen und Kritik
Grenzabwicklung bindet Liquidität und Zeit
Unternehmen müssen Einfuhren anmelden und dokumentieren. Ob die Einfuhrumsatzsteuer zwischenfinanziert werden muss, hängt von Vorsteuerberechtigung und Zahlungsaufschub ab; bei vollem Vorsteuerabzug kann § 21 UStG einen Aufschub ohne Sicherheitsleistung ermöglichen. Der Abwicklungsaufwand bleibt auch dann bestehen.
Quellen und Rechtsgrundlagen ↓Zusätzliche Importbürokratie verteuert kleine und grenznahe Beschaffung
Direktimporte, Kleinsendungen und Sonderfälle erzeugen nicht nur Steuer, sondern auch Zollformulare, Dienstleisterkosten und Abwicklungsfehler. Gerade kleinere Händler und private Käufer spüren diesen Zusatzaufwand stärker, weil sie keine großen internen Zollprozesse aufbauen können.
Quellen und Rechtsgrundlagen ↓Unsere Bewertung
Die Einfuhrumsatzsteuer soll Importe und Inlandsumsätze gleich behandeln. In der Praxis entsteht an der Grenze ein zusätzlicher Liquiditäts- und Bürokratieschritt. Du merkst ihn direkt beim Importkauf oder indirekt über Händler, die Vorfinanzierung, Zollabwicklung und Verzögerungsrisiken einpreisen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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