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Steuer- und Abgabengeschichte

~12,0 Mrd. €/Jahr

CO₂-Bepreisung nach BEHG

„CO₂-Steuer"

Eingeführt: 2021 Gesetz: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Heute: 2026 kein fixer Satz mehr: Zertifikate im Preiskorridor von 55 bis 65 EUR je Tonne CO₂

Eingeführt

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Großen Koalition führte ab Januar 2021 eine nationale CO₂-Bepreisung für Wärme und Verkehr ein. Fossil betriebene Heizungen und Kraftstoffe wurden teurer. Das Modell sah anfangs einen festen Preis von 25 Euro pro Tonne CO₂ vor, der schrittweise steigt.

Versprochen

Die Einnahmen sollten als Pro-Kopf-Pauschale (Klimageld) direkt an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden – sozial ausgleichend und klimapolitisch wirksam.

Dauerhaft, aber mit garantierter Rückzahlung als Klimageld ab Einführung

Realität

Die CO₂-Bepreisung verteuert seit 2021 Heizen und Tanken, das versprochene Klimageld als direkte Rückgabe an Bürger wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Damit blieb vom politischen Versprechen vor allem der Preisaufschlag übrig. Wer fossile Energie kurzfristig nicht ersetzen kann, zahlt sofort; der angekündigte pauschale Ausgleich blieb abstrakt.

Schädliche Effekte

Preisaufschlag auf notwendige Energie vor verfügbaren Alternativen

Die Abgabe trifft vor allem Bereiche, die sich kurzfristig oft nicht frei wählen lassen: Heizsysteme, Pendelwege, Bestandsimmobilien. Wer nicht spontan auf Wärmepumpe, Sanierung oder andere Mobilität wechseln kann, zahlt schlicht höhere laufende Kosten. Das macht die CO₂-Bepreisung in der Übergangsphase eher zu einem Zwangsaufschlag als zu einem frei steuerbaren Lenkungssignal.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG); Umweltbundesamt: CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor

Kosten treffen oft Nutzer, obwohl Investitionsentscheidungen anderswo liegen

In Mietwohnungen oder bei betrieblich vorgegebenen Fahrten trägt oft der Nutzer die laufenden Kosten, während über Heizung, Gebäudestandard oder Standort nicht er entscheidet. Selbst mit später eingeführten Aufteilungsregeln bleibt damit ein Teil des Problems bestehen: Die Abgabe fällt dort an, wo die Anpassungsmacht häufig begrenzt ist.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz; BMWK: FAQ zur CO2-Kostenaufteilung

Fazit

Die CO₂-Bepreisung setzt beim Preis an, nicht bei echten Alternativen. Solange Heizungstausch, Gebäudesanierung oder Ersatzmobilität für viele Haushalte nicht kurzfristig verfügbar sind, wirkt sie vor allem als zusätzlicher Aufschlag auf notwendige Energie.

verbrauchsteuer bund

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