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Steuer- und Abgabengeschichte

Lohnsteuer

Eingeführt: 1920 Gesetz: Einkommensteuergesetz (EStG §§ 38 ff.) Heute: Kein eigener Einheitssatz: Quellenabzug nach Einkommensteuertarif, dazu ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchenlohnsteuer

Eingeführt

Die Lohnsteuer wurde als Quellenabzug auf Arbeitslohn eingeführt, damit der Staat die Einkommensteuer auf Arbeitnehmer nicht erst im Nachhinein, sondern laufend über den Arbeitgeber einsammeln kann. Das Modell versprach planbare monatliche Einbehalte und eine engere Anbindung der Jahressteuer an den tatsächlichen Lohnzufluss.

Versprochen

Praktischer Quellenabzug auf Arbeitslohn statt großer Nachzahlungen am Jahresende

Dauerhaft als Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn

Realität

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerbasis, sondern die laufende Vorabbesteuerung von Arbeitseinkommen. Der Staat kassiert damit jeden Monat zuerst, bevor der Arbeitnehmer frei über seinen Lohn verfügen kann. Steuerklassen, Freibeträge, Pauschalen und Jahresausgleiche sorgen zusätzlich dafür, dass der monatliche Einbehalt nur eine Näherung bleibt. Wer zu viel abgeführt hat, muss sich den Unterschied oft erst über die Veranlagung zurückholen.

Schädliche Effekte

Arbeit wird vorab belastet und bleibt dadurch weniger sichtbar

Weil die Lohnsteuer direkt über die Gehaltsabrechnung abgezogen wird, erscheint der staatliche Zugriff als automatische Routine statt als bewusst wahrgenommene Zahlung. Genau diese Vorabbesteuerung verringert die Sichtbarkeit der Belastung und erleichtert ihre laufende Erhebung.

EStG §§ 38 ff.; BMF: Lohnsteuer

Steuerklassen und Jahreskorrekturen erzeugen zusätzliche Bürokratie

Freibeträge, Steuerklassenwechsel, Nebenjobs, Elterngeld, Bonuszahlungen oder wechselnde Arbeitgeber führen schnell dazu, dass der monatliche Einbehalt nicht sauber zur Jahressteuer passt. Das System benötigt deshalb laufende Korrekturen, Bescheinigungen und in vielen Fällen eine nachträgliche Einkommensteuererklärung.

EStG §§ 38b, 39, 46; BMF: Lohnsteuer

Fazit

Die Lohnsteuer macht aus der Einkommensteuer eine sofortige Quellenbelastung auf Arbeit. Der Staat nimmt seinen Anteil, bevor dein Netto ankommt. Was zu viel einbehalten wurde, bekommst du häufig nur mit Erklärung, Fristen und zusätzlichem Aufwand zurück.

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