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Steuer- und Abgabengeschichte

~140,0 Mrd. €/Jahr

Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)

„AG-Sozialversicherung"

Eingeführt: 1883 Gesetz: SGB IV (Sozialgesetzbuch, Viertes Buch) — Gemeinsame Vorschriften Heute: Arbeitgeberanteil meist rund 21 % des Bruttolohns; je nach Krankenkasse und in Sachsen leicht abweichend

Eingeführt

Bismarck führte die Sozialversicherung 1883–1889 auch im Kontext sozialer Konflikte und der wachsenden Arbeiterbewegung ein. Sie schuf Absicherung, band Beschäftigte aber zugleich stärker an staatliche Institutionen.

Versprochen

Solidarische Absicherung von Krankheit, Alter, Unfall und Arbeitslosigkeit für alle Beschäftigten

Dauerhaft als Kern des deutschen Sozialstaatsmodells

Realität

Der Arbeitgeberanteil ist keine Gratisleistung des Unternehmens, sondern Teil der Arbeitskosten. Auf der üblichen Lohnabrechnung sieht der Beschäftigte ihn nicht vollständig, wirtschaftlich vergrößert er aber den Abstand zwischen dem, was Arbeit kostet, und dem, was netto ankommt. Zusammen überschreiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bei den vier Zweigen deutlich 40 Prozent des Bruttolohns. Gleichzeitig wird der Zusammenhang zwischen Einzahlung und verlässlicher Gegenleistung schwächer: Beiträge steigen, Leistungen werden begrenzt oder ergänzend aus Steuern gestützt.

Schädliche Effekte

Lohnkeil belastet Beschäftigung und Löhne

Jeder Euro Bruttolohn kostet den Arbeitgeber durch den AG-Anteil zur Sozialversicherung (ca. 20%) rund 1,20 Euro. Das macht gering qualifizierte Arbeit strukturell unwirtschaftlich: Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro entstehen ca. 16,70 Euro Gesamtkosten. IW Köln schätzt, dass 10 Prozent niedrigere Lohnnebenkosten rund 150.000–200.000 zusätzliche Beschäftigte bedeuten würden, insbesondere im Niedriglohnbereich und bei Minijobs.

IW Köln: Lohnnebenkosten und Beschäftigung (2023); BMAS Sozialbudget 2024

Getrennte Ausweisung verschleiert die volle Abgabenlast

Der Arbeitgeberanteil erscheint auf der üblichen Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers nicht als direkt disponibler Lohnbestandteil. Sichtbar ist für viele Beschäftigte deshalb nur ein Teil der Sozialabgaben, obwohl der Lohnkeil insgesamt finanziert werden muss. Wer die volle Belastung nicht sieht, unterschätzt leichter, wie stark Arbeit in Deutschland insgesamt belastet wird.

DIW Berlin: Lohnverteilung und Sozialversicherung (2022); Allensbach-Umfrage Sozialabgaben 2023

Fazit

Ökonomisch wirkt die Sozialversicherung damit wie eine Pflichtabgabe auf Arbeit: teuer, nur teilweise sichtbar und für viele Beschäftigte weit entfernt von einem klaren Versicherungsverhältnis zwischen Einzahlung und Leistung.

sozialversicherung bund

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