Steuer- und Abgabengeschichte
~57,0 Mrd. €/JahrGesetzliche Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
„Pflegeversicherung"
Eingeführt
Die Pflegeversicherung wurde 1995 unter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Vorher landeten Pflegebedürftige nach Aufbrauchen ihres Ersparten in der Sozialhilfe. Das neue System versprach eine würdevolle Absicherung ohne Verarmung — finanziert durch Beiträge.
Versprochen
Würdevolle Pflegeabsicherung ohne Vermögensverbrauch — Pflege darf nicht arm machen
Dauerhaft als fünfte Säule der Sozialversicherung
Realität
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine Pflichtversicherung mit offener Restrechnung. Seit Januar 2025 beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, für Kinderlose 4,2 Prozent. Trotzdem bleiben gerade bei stationärer Pflege hohe Eigenanteile und Zusatzkosten. Wer länger pflegebedürftig ist, braucht oft zusätzlich Rente, Vermögen, familiäre Hilfe oder Hilfe zur Pflege. Strukturell wächst die Zahl der Pflegebedürftigen schneller als die lohnbezogene Beitragsbasis.
Schädliche Effekte
Pflichtbeitrag ohne Vollversicherung
Obwohl die Versicherungspflicht umfassend ist, deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Die Leistungsbeträge sind gesetzlich begrenzt, während ein erheblicher Rest privat finanziert werden muss. Der Zwang zur Einzahlung schafft damit keinen Anspruch auf vollständige Absicherung, sondern nur auf einen staatlich definierten Zuschuss.
BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung (Stand 2026); BMG: Pflegeversicherung
Restkosten werden auf Familien und Sozialhilfe verlagert
Reichen Leistungen, laufendes Einkommen und eigenes Vermögen nicht aus, landet die Finanzierung oft bei Angehörigen oder der Hilfe zur Pflege. Damit wird ein erheblicher Teil der Last aus der Pflichtversicherung heraus wieder in Familien- budgets und kommunale Sozialhilfe verschoben. Die Abgabe ist verbindlich, die volle Absicherung bleibt es nicht.
BMG FAQ Pflegefinanzierung (Stand 2026); Destatis: Hilfe zur Pflege
Fazit
Aus dem Versprechen, Pflege dürfe nicht arm machen, wurde eine Teilabsicherung mit doppelter Belastung: erst Pflichtbeiträge auf Arbeit, dann bei hohen Restkosten der Rückgriff auf Einkommen, Vermögen oder Sozialhilfe.
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