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Steuer- und Abgabengeschichte

~114,0 Mrd. €/Jahr

Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil)

„Rentenversicherung"

Eingeführt: 1889 Gesetz: SGB VI (Sozialgesetzbuch, Sechstes Buch) Heute: Arbeitnehmeranteil 9,3 % des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Eingeführt

Das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz von 1889 war Bismarcks drittes Sozialversicherungswerk. Es versprach dem alternden Arbeiter erstmals eine staatlich garantierte Altersversorgung. Heute zeigt sich das Grundproblem an anderer Stelle: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger, während Beitragssatz und Bundeszuschüsse weiter steigen.

Versprochen

Lebensstandardsichernde Rente nach einem langen Arbeitsleben — Äquivalenzprinzip: wer viel einzahlt, bekommt viel heraus

Dauerhaft als zentrale Säule der Altersvorsorge

Realität

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet im Umlageverfahren: Heutige Beitragszahler finanzieren heutige Renten. Ein individueller Kapitalstock entsteht daraus nicht. Damit hängt die spätere Leistung nicht nur von eigenen Beitragsjahren ab, sondern auch von Demografie, Politik und Bundeszuschüssen. Je ungünstiger das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern wird, desto stärker geraten Beitragssatz, Rentenniveau und Steuerzuschüsse unter Druck.

Schädliche Effekte

Kein individueller Kapitalstock trotz Pflichtbeitrag

Anders als bei privater Vorsorge wird aus dem Beitrag kein persönliches Vermögen aufgebaut, über das der Einzahler verfügen könnte. Der Anspruch ist gesetzlich definiert und politisch veränderbar. Wer einzahlt, erwirbt also keinen Kapitalstock, sondern eine Position im Umlagesystem.

SGB VI; Deutsche Rentenversicherung: Grundlagen des Umlageverfahrens

Demografie erzwingt steigenden Druck auf Beiträge und Steuern

Wenn weniger Beitragszahler für mehr Rentner aufkommen müssen, reicht das Umlageprinzip immer schwerer aus. Dann bleiben nur bekannte Stellschrauben: höhere Beiträge, höhere Steuerzuschüsse oder geringere relative Leistungsversprechen. Genau diese Systemlogik macht die Rentenversicherung dauerhaft politisch umkämpft und für Einzahler schwer kalkulierbar.

DRV: Rentenversicherungsbericht 2025; BMAS: Alterssicherungsbericht

Fazit

Die Rentenversicherung ist damit keine frei aufgebaute Vorsorge, sondern eine Pflichtabgabe ohne eigenen Kapitaltopf. Du zahlst jahrzehntelang ein, besitzt aber kein individuelles Vermögen, sondern einen politisch definierten Zahlungsanspruch.

sozialversicherung bund

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