Steuer- und Abgabengeschichte
~2,0 Mrd. €/JahrKonzessionsabgabe (Strom)
„Konzessionsabgabe"
Eingeführt
Die Konzessionsabgabe wurde mit der Konzessionsabgabenverordnung 1992 geregelt. Sie ist die Gegenleistung der Energieversorger dafür, dass sie öffentliche Straßen und Wege für Strom-, Gas- und Wasserleitungen nutzen dürfen. Kommunen erteilen die Konzession, Energieversorger zahlen dafür — und reichen die Kosten direkt an die Stromkunden weiter.
Versprochen
Faire Gegenleistung der Energieversorger für die Nutzung öffentlicher Infrastruktur
Dauerhaft, solange Energieversorgungsnetze öffentliche Wege nutzen
Realität
Die Konzessionsabgabe wird über den Strompreis an Endkunden weitergereicht, obwohl der einzelne Haushalt weder den Netzbetreiber noch die Nutzung öffentlicher Wege frei wählen kann. Ihre Höhe hängt von Gemeindegröße und Kundengruppe ab. Damit entsteht ein kommunaler Preisaufschlag, der nicht als offen beschlossene Steuer erscheint, sondern als kaum vermeidbarer Bestandteil der Stromrechnung.
Schädliche Effekte
Wohnort und Gemeindegröße bestimmen die Belastung
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Kommune und der Einordnung des Kunden. Damit zahlen Bürger nicht nach einem einheitlichen Energiemarktprinzip, sondern nach lokaler Struktur und Satzlogik. Für Haushalte wirkt das wie eine Postleitzahl-Abgabe im Strompreis.
Konzessionsabgabenverordnung (KAV) § 2
Sondervertragskunden werden deutlich günstiger behandelt
Für Sondervertragskunden gelten deutlich niedrigere Sätze als für normale Tarifkunden. Dieselben öffentlichen Wege und Netze stehen also sehr unterschiedlich bepreist auf der Rechnung. Auch hier wird die Last zulasten der weniger privilegierten Kundengruppe verteilt.
KAV § 2 Abs. 4; BDEW: Strompreiskomponenten
Fazit
Die Konzessionsabgabe ist ein nicht abwählbarer kommunaler Aufschlag im Strompreis. Sie belastet Bürger über die Rechnung, obwohl sie weder auf den lokalen Netzmonopolisten noch auf die kommunale Einnahmenverwendung direkten Einfluss haben.
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