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Steuer- und Abgabengeschichte

~15,8 Mrd. €/Jahr

Grundsteuer

Eingeführt: 1936 Gesetz: GrStG Heute: Kein Einheitssatz: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × kommunalem Hebesatz; vielerorts mehrere hundert Prozent

Eingeführt

Die Grundsteuer geht auf mittelalterliche Grundabgaben zurück. Das moderne Grundsteuergesetz wurde 1936 verabschiedet. Nach dem Bundesverfassungsgericht-Urteil von 2018 (BVerfG 1 BvL 11/14) musste das Bewertungsrecht grundlegend reformiert werden — die alten Einheitswerte aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) verletzten den Gleichheitsgrundsatz.

Versprochen

Die Grundsteuerreform 2025 sollte die Berechnung gerechter, transparenter und einfacher machen. Kommunen sollten einnahmenneutral umstellen — die Steuerlast sollte sich nicht erhöhen.

Dauerhaft als Gemeindesteuer — keine Befristung, keine Zweckbindung.

Realität

Die Reform sollte gerechter und einnahmenneutral sein, hat die Last aber nicht verschwinden lassen, sondern nur neu verteilt. Gemeinden steuern über ihre Hebesätze weiter selbst, wie stark Wohnen vor Ort belastet wird. Weil Vermieter die Grundsteuer umlegen können, landet die Abgabe zudem oft bei Menschen, die das Grundstück gar nicht besitzen.

Schädliche Effekte

Umlage auf Mieter trotz fehlenden Eigentums

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV §2 Nr. 1) erlaubt Vermietern, die Grundsteuer vollständig auf Mieter umzulegen. Mieter tragen damit 100 Prozent einer Steuer, die auf Eigentum erhoben wird, das ihnen nicht gehört. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Steuerhöhe, können die Grundsteuer aber auch nicht von der Einkommensteuer absetzen — ein systemisches Gerechtigkeitsdefizit.

BetrKV §2 Nr. 1 (Grundsteuer als Betriebskosten); Mieterbund: Nebenkostenspiegel 2024

Hebesätze verschieben die Last politisch von Gemeinde zu Gemeinde

Kommunen setzen Grundsteuer-Hebesätze vollständig frei. Identische oder ähnliche Immobilien können dadurch je nach Wohnort sehr unterschiedlich belastet werden. Bürger und Eigentümer zahlen damit nicht nach einer einheitlichen Eigentumslogik, sondern nach kommunaler Haushaltspolitik.

Kommunales Finanzdatenblatt 2024; IW Köln: Grundsteuer-Hebesätze Analyse 2024

Fazit

Die Grundsteuer ist eine laufende Abgabe auf Wohnen und Halten von Immobilien. Sie verteuert Eigentum dauerhaft und kann zugleich über die Nebenkosten auf Mieter durchgereicht werden — also auf Menschen, die über Hebesatz und Grundstück gar nicht verfügen.

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