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Steuer- und Abgabengeschichte

2025 nahmen die Gemeinden 344,369 Millionen Euro Grundsteuer A, 15,742 Milliarden Euro Grundsteuer B und 4,873 Millionen Euro Grundsteuer C ein — zusammen 16,091 Milliarden Euro.

Grundsteuer

Historischer Bezug: 1936 Gesetz: GrStG Heute: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × kommunaler Hebesatz. Wie der Messbetrag entsteht, hängt vom Bundes- oder Landesmodell ab; für einen Eurobetrag braucht es den Bescheid und den örtlichen Hebesatz.

Ursprung und Entwicklung

Die Grundsteuer geht auf mittelalterliche Grundabgaben zurück. Das moderne Grundsteuergesetz wurde 1936 verabschiedet. Nach dem Bundesverfassungsgericht-Urteil von 2018 (BVerfG 1 BvL 11/14) musste das Bewertungsrecht grundlegend reformiert werden — die alten Einheitswerte aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) verletzten den Gleichheitsgrundsatz.

Begründung und Geltung

Die Grundsteuerreform 2025 sollte die Berechnung gerechter, transparenter und einfacher machen. Die Reform zielte auf Aufkommensneutralität für das kommunale Gesamtaufkommen. Sie garantierte nicht, dass der einzelne Grundsteuerbescheid unverändert bleibt; Belastungen können sich zwischen Grundstücken verschieben.

Dauerhaft als Gemeindesteuer — keine Befristung, keine Zweckbindung.

Realität

Die Reform sollte gerechter und einnahmenneutral sein, hat die Last aber nicht verschwinden lassen, sondern nur neu verteilt. Gemeinden steuern über ihre Hebesätze weiter selbst, wie stark Wohnen vor Ort belastet wird. Weil Vermieter die Grundsteuer umlegen können, landet die Abgabe zudem oft bei Menschen, die das Grundstück gar nicht besitzen.

Belastungen und Kritik

Umlage auf Mieter trotz fehlenden Eigentums

Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Mieter tragen sie jedoch nur auf Grundlage einer wirksamen Betriebskostenvereinbarung und ordnungsgemäßen Abrechnung. Damit kann eine Steuer auf das Grundstück auch Haushalte belasten, denen es nicht gehört. Auf die Höhe des kommunalen Hebesatzes haben einzelne Mieter keinen unmittelbaren Einfluss.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Hebesätze verschieben die Last politisch von Gemeinde zu Gemeinde

Kommunen setzen Grundsteuer-Hebesätze vollständig frei. Identische oder ähnliche Immobilien können dadurch je nach Wohnort sehr unterschiedlich belastet werden. Bürger und Eigentümer zahlen damit nicht nach einer einheitlichen Eigentumslogik, sondern nach kommunaler Haushaltspolitik.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Grundsteuer ist eine laufende Abgabe auf Wohnen und Halten von Immobilien. Sie verteuert Eigentum dauerhaft und kann zugleich über die Nebenkosten auf Mieter durchgereicht werden — also auf Menschen, die über Hebesatz und Grundstück gar nicht verfügen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

realsteuer kommunen wohnen

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