Steuer- und Abgabengeschichte
~36,0 Mrd. €/JahrEnergiesteuer
„Mineralölsteuer"
Eingeführt
Die Mineralölsteuer wurde 1930 unter Reichskanzler Brüning im Rahmen der Notverordnungspolitik eingeführt – ursprünglich zweckgebunden für den Ausbau des deutschen Straßennetzes. Die Idee: Wer Straßen nutzt, zahlt für ihren Bau. Das schien fair und sachlich begründbar.
Versprochen
Zweckgebundene Finanzierung des Straßenbaus und der Verkehrsinfrastruktur
Dauerhaft, solange Straßen gebaut und unterhalten werden müssen
Realität
Die Energiesteuer ist heute keine klar zweckgebundene Straßenfinanzierung mehr, sondern eine große allgemeine Einnahmequelle des Bundes. Sie belastet jeden Liter Kraftstoff, auch dort, wo Autofahren keine echte Komfort-, sondern eine Notwendigkeitsentscheidung ist. Wer fahren muss, zahlt zuerst — unabhängig davon, wie gut die versprochene Infrastruktur tatsächlich funktioniert.
Schädliche Effekte
Belastet notwendige Mobilität zusätzlich zu anderen Preisbestandteilen
Auf den Kraftstoffpreis wirken neben Beschaffung und Vertrieb auch Energiesteuer, Mehrwertsteuer und inzwischen der CO₂-Preis. Für Pendler, Familien im ländlichen Raum oder Betriebe mit Fahrzeugbedarf wird Mobilität dadurch systematisch verteuert. Der Staat setzt damit genau dort an, wo der Ausstieg oft nicht kurzfristig möglich ist.
Energiesteuergesetz (EnergieStG); ADAC Kraftstoffpreisanalyse 2025
Keine verlässliche Verknüpfung zwischen Abgabe und Straßenqualität
Autofahrer zahlen einen großen fiskalischen Beitrag, ohne dass daraus ein transparenter Anspruch auf bessere Straßen, Brücken oder schnellere Instandhaltung entstünde. Die Abgabe wirkt deshalb wie eine allgemeine Einnahmequelle, nicht wie ein nachvollziehbares Nutzerentgelt.
BMF: Datensammlung zur Steuerpolitik 2025; BMDV: Infrastrukturberichte
Fazit
Die Energiesteuer trifft notwendige Mobilität mit jedem Tankvorgang. Sie ist damit weniger Nutzerentgelt für konkrete Infrastruktur als ein dauerhafter Fiskalaufschlag auf Fortbewegung.
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