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Steuer- und Abgabengeschichte

2025: rund 37,6 Mrd. € Energiesteuer (BMF-Ist)

Energiesteuer

„Mineralölsteuer"

Historischer Bezug: 1930 Gesetz: Energiesteuergesetz (EnergieStG) Heute: Zum Beispiel 65,45 ct/l schwefelfreies Benzin und 47,04 ct/l schwefelfreier Diesel

Ursprung und Entwicklung

Eine reichsweite Mineralölsteuer wurde 1930 eingeführt. Die gesetzliche Bindung von Teilen des Mineralölsteueraufkommens an den Straßenbau folgte jedoch erst mit der Verkehrsfinanzierung der 1950er Jahre; sie war nicht der ursprüngliche Rechtszweck von 1930.

Begründung und Geltung

Seit den 1950er Jahren wurden Teile des Mineralölsteueraufkommens gesetzlich für Straßenbauzwecke gebunden. Die Bindung wurde später erweitert und durch Haushaltsgesetze überlagert.

Dauerhaft. Die Verwendungsregeln vermitteln keinen individuellen Anspruch auf eine bestimmte Straßenleistung.

Realität

Die Energiesteuer ist eine große Einnahmequelle des Bundes. Für Teile des früheren Mineralölsteueraufkommens bestehen gesetzliche Verwendungsregeln, die der Haushaltsgesetzgeber 2026 zugleich auf weitere verkehrspolitische Zwecke erstreckt hat; ein unmittelbares Nutzerentgelt für konkrete Straßen ist die Steuer nicht. Sie belastet jeden Liter Kraftstoff, auch dort, wo Autofahren keine echte Komfort-, sondern eine Notwendigkeitsentscheidung ist. Wer fahren muss, zahlt zuerst, unabhängig davon, wie gut die versprochene Infrastruktur tatsächlich funktioniert.

Belastungen und Kritik

Belastet notwendige Mobilität zusätzlich zu anderen Preisbestandteilen

Auf den Kraftstoffpreis wirken neben Beschaffung und Vertrieb auch Energiesteuer, Mehrwertsteuer und inzwischen der CO₂-Preis. Für Pendler, Familien im ländlichen Raum oder Betriebe mit Fahrzeugbedarf wird Mobilität dadurch systematisch verteuert. Der Staat setzt damit genau dort an, wo der Ausstieg oft nicht kurzfristig möglich ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Keine verlässliche Verknüpfung zwischen Abgabe und Straßenqualität

Autofahrer zahlen einen großen fiskalischen Beitrag, ohne dass daraus ein transparenter Anspruch auf bessere Straßen, Brücken oder schnellere Instandhaltung entstünde. Die Abgabe wirkt deshalb wie eine allgemeine Einnahmequelle, nicht wie ein nachvollziehbares Nutzerentgelt.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Energiesteuer trifft notwendige Mobilität mit jedem Tankvorgang. Sie ist damit weniger Nutzerentgelt für konkrete Infrastruktur als ein dauerhafter Fiskalaufschlag auf Fortbewegung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

verbrauchsteuer bund

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Alkoholsteuer

Die Alkoholsteuer ordnet Alkohol nicht nach einem klaren Prinzip, sondern belastet vor allem bestimmte Kategorien besonders stark. Das macht sie heute eher zu einer historisch fortgeschriebenen Einnahmequelle als zu einer sauberen Präventionsregel.

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Alkopopsteuer

Die Alkopopsteuer ist eine sehr schmale Sondersteuer auf eine bestimmte Getränkeklasse statt eine allgemeine Alkoholregel. Sie macht legale Mischgetränke teurer. Die 2004 eingeführte Sondersteuer sollte branntweinhaltige Alkopops verteuern und damit den Jugendschutz unterstützen. Spätere Bundestagsberichte beschreiben sowohl einen Rückgang dieser Produkte als auch Ausweichbewegungen zu bier- und weinhaltigen Mischgetränken: Die Lenkung wirkte, blieb aber auf eine enge Produktdefinition begrenzt. Du zahlst hier vor allem für Produktabgrenzung, Kontrolle und künstliche Preissprünge.

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CO₂-Bepreisung nach BEHG

Die CO₂-Bepreisung setzt beim Preis an, nicht bei echten Alternativen. Solange Heizungstausch, Gebäudesanierung oder Ersatzmobilität für viele Haushalte nicht kurzfristig verfügbar sind, wirkt sie vor allem als zusätzlicher Aufschlag auf notwendige Energie.

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