Steuer- und Abgabengeschichte
~1,1 Mrd. €/JahrKaffeesteuer
Eingeführt
Friedrich der Große erließ 1781 ein umfassendes Kaffeeverbrennsystem: Staatliche Kaffeeschnüffler – im Volksmund „Kaffeeriechende" – kontrollierten, ob privat Kaffee geröstet wurde. Ziel war es, den Kaffeekonsum zu drosseln, weil Kaffee importiert werden musste und damit Devisen abflossen. Preußens traditionelles Volksgetränk Bier sollte geschützt werden.
Versprochen
Schutz preußischer Bierbrauer und Eindämmung des Devisenabflusses durch Kaffeeimporte
Bis der einheimische Handel stabilisiert sei
Realität
Der preußische Ursprungszweck ist längst verschwunden, die Steuer blieb trotzdem erhalten. Kaffee ist heute kein geopolitisches Problem und kein Produkt, dessen Konsum der Staat konsistent zurückdrängen will. Übrig geblieben ist damit vor allem ein historischer Sonderaufschlag auf ein alltägliches Genussmittel.
Schädliche Effekte
Historischer Sonderaufschlag ohne modernen Sachgrund
Weder soll Kaffee ernsthaft aus Gesundheitsgründen verdrängt werden, noch besteht heute ein wirtschaftspolitischer Grund wie im 18. Jahrhundert. Trotzdem bleibt eine eigene Sondersteuer bestehen. Das macht die Kaffeesteuer zu einem klassischen Fall historisch fortgeschleppter Abgaben ohne überzeugende heutige Rechtfertigung.
Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG); Zoll: Kaffeesteuer
Zusatzbürokratie für Röstereien, Importeure und Handel
Die Steuer verlangt eigene Regeln für Röstkaffee, löslichen Kaffee, Einfuhr, Lagerung und Anmeldung. Für einen alltäglichen Massenartikel entsteht dadurch ein separates Abgabenregime mit Verwaltungsaufwand, obwohl keine besondere Gegenleistung und kein klarer Lenkungszweck dahinterstehen.
KaffeeStG; Zoll: Steuergegenstand und Steuerschuld bei Kaffee
Fazit
Die Kaffeesteuer wirkt wie ein Relikt, das aus Gewohnheit weiter erhoben wird. Ein moderner Sachgrund ist kaum erkennbar — nur ein zusätzlicher Aufschlag auf ein Alltagsprodukt.
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