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Steuer- und Abgabengeschichte

~9,5 Mrd. €/Jahr

Kraftfahrzeugsteuer

„KFZ-Steuer"

Eingeführt: 1906 Gesetz: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Heute: Für Pkw ab Erstzulassung 2021 meist 2 EUR je 100 cm³ (Benziner) oder 9,50 EUR (Diesel) plus CO₂-Betrag oberhalb 95 g/km

Eingeführt

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde 1906 im Deutschen Reich eingeführt, als Automobile noch Seltenheit und Luxusgut waren. Der Gedanke war funktional: Wer ein Fahrzeug betreibt, nutzt die öffentliche Infrastruktur und soll dazu beitragen. Die Steuer galt als Äquivalent für Straßenbau und -unterhalt.

Versprochen

Zweckgebundene Abgabe zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur

Dauerhaft, solange Kraftfahrzeuge öffentliche Straßen nutzen

Realität

Die Kraftfahrzeugsteuer ist heute keine klare Straßenbenutzungsgebühr, sondern eine jährliche Besitzabgabe auf das Halten eines Fahrzeugs. Sie fällt an, bevor ein einziges Mal gefahren wird, und kommt zu weiteren Mobilitätskosten wie Energiesteuer, Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe und CO₂-Aufschlägen hinzu. Gerade dort, wo das Auto keine Option, sondern Voraussetzung für Alltag und Arbeit ist, bleibt dieser Zugriff kaum vermeidbar.

Schädliche Effekte

Besitzsteuer zusätzlich zu fahrleistungsabhängigen Abgaben

Anders als reine nutzungsabhängige Preisbestandteile fällt die KFZ-Steuer schon für das bloße Halten des Fahrzeugs an. Wer zusätzlich tankt oder längere Strecken fährt, zahlt danach weitere staatliche Aufschläge über den Kraftstoffpreis. So stapeln sich Mobilitätsabgaben auf Besitz und Nutzung zugleich.

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG); ADAC: Steueranteile am Kraftstoffpreis

Trifft Regionen ohne echte Ausweichoption besonders

In vielen ländlichen oder zersiedelten Regionen gibt es für Arbeitsweg, Einkauf oder Familienalltag keine echte Alltagsalternative zum Auto. Dort wirkt die KFZ-Steuer nicht wie eine frei wählbare Komfortabgabe, sondern wie ein Pflichtpreis auf Teilhabe und Beweglichkeit.

BMDV: Mobilität in Deutschland; KraftStG

Fazit

Die KFZ-Steuer belastet Mobilität schon beim Besitz. Sie ist damit keine punktgenaue Nutzungsgebühr, sondern ein dauerhafter Aufschlag auf notwendige Fortbewegung — noch bevor der erste Liter getankt ist.

verbrauchsteuer bund

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