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Steuer- und Abgabengeschichte

~12,0 Mrd. €/Jahr

Solidaritätszuschlag

„Soli"

Eingeführt: 1991 Gesetz: Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) Heute: 5,5 % auf die Bemessungsgrundlage; bei vielen Lohn- und Einkommensteuerzahlern greift er wegen der Freigrenzen nicht mehr

Eingeführt

Nach der Wiedervereinigung 1990 stand der Bund vor gigantischen Kosten für den Aufbau der neuen Bundesländer. Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 als zeitlich befristete Sonderabgabe eingeführt, um die Infrastruktur in Ostdeutschland zu finanzieren. Er galt als gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung für eine Generation.

Versprochen

Einmalige, zeitlich befristete Sondersteuer für den Aufbau Ost nach der Wiedervereinigung

Einige Jahre, bis der Aufbau Ost abgeschlossen sei – eine Generation maximal

Realität

Der Solidaritätszuschlag wurde nicht beendet, sondern nur teilweise zurückgeschnitten. Für viele Einkommensteuerzahler entfiel er seit 2021, auf höhere Einkommen und auf die Körperschaftsteuer wird er aber weiter erhoben. Aus einer befristet verkauften Sonderabgabe wurde so ein dauerhaft verfügbarer Zuschlag auf bereits bestehende Steuern, dessen ursprünglicher Aufbau-Ost-Bezug praktisch ausgelaufen ist.

Schädliche Effekte

Zuschlag auf andere Steuern statt transparente eigene Abgabe

Der Soli ist keine eigenständige, sachlich klar begründete Steuerbasis, sondern ein Aufschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dadurch wird bestehende Steuerlast einfach um eine Zusatzschicht erweitert. Für Betroffene wirkt das wie eine politisch bequeme Verlängerung vorhandener Last statt wie eine offen neu begründete Abgabe.

Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)

Teilabschaffung ersetzte keine echte Beendigung

Seit 2021 wurde der Zuschlag für viele Einkommensteuerzahler zwar abgeschmolzen, für andere Einkommen und für Kapitalgesellschaften blieb er bestehen. Politisch wurde damit der Eindruck einer Entlastung erzeugt, ohne die Abgabe als solche wirklich aufzugeben. Das macht den Soli zum Musterfall einer Sonderabgabe, die nicht endet, sondern nur neu verteilt wird.

SolZG § 3; BMF: Datensammlung zur Steuerpolitik 2025

Fazit

Was als Ausnahme nach der Wiedervereinigung begann, ist heute ein verstetigter Zuschlag auf andere Steuern. Wer den Soli zahlt, zahlt keine klar begrenzte Aufbauabgabe mehr, sondern einen dauerhaften Aufschlag ohne erkennbare Rückfahrkarte.

einkommensteuer bund

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