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Steuer- und Abgabengeschichte

Feuerschutzsteuer

Historischer Bezug: 1939 Gesetz: Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) Heute: Reine Feuerversicherung: Der Versicherer schuldet 22 Prozent Feuerschutzsteuer auf 40 Prozent des Versicherungsentgelts. Der Versicherungsnehmer schuldet 22 Prozent Versicherungsteuer auf die übrigen 60 Prozent; regelmäßig führt der Versicherer sie ab. Die steuerrechtliche Rechnung ergibt zusammen 22 Prozent desselben Entgeltnenners. Sie belegt aber keinen zusätzlichen 22-Prozent-Aufschlag des Versicherers auf die Kundenprämie. Wohngebäude- und Hausratversicherungen haben andere gesetzliche Anteile.

Ursprung und Entwicklung

Vorläufer waren ab 1931 landesrechtliche Feuerschutzabgaben. Zum 1. Januar 1939 wurde die Feuerschutzsteuer als Reichsteuer vereinheitlicht. Die Einführung fällt damit in die nationalsozialistische Finanzpolitik; das BMF ordnet neue Steuern dieser Phase dem ab 1937 dominierenden fiskalischen Ziel höherer Einnahmen zu. Die Logik dahinter: Wer Gebäude oder Sachen gegen Brandrisiken absichert, soll über die Versicherungsprämie zusätzlich zur Finanzierung des öffentlichen Brandschutzes beitragen. Damit wurde Vorsorge mit einer eigenen Steuerkategorie verknüpft.

Begründung und Geltung

Mitfinanzierung des Brandschutzes über versicherte Brandrisiken

Dauerhaft als Aufschlag auf bestimmte Feuerversicherungen

Realität

Versicherungsschutz gegen Brandrisiken wird über gesetzlich aufgeteilte Anteile des Versicherungsentgelts besteuert. Bei der reinen Feuerversicherung ergeben Feuerschutz- und Versicherungsteuer rechnerisch 22 Prozent desselben Entgeltnenners. Die Feuerschutzsteuer schuldet jedoch der Versicherer, die Versicherungsteuer der Versicherungsnehmer. Ob und wie der Versicherer seine eigene Steuerlast in den Preis einkalkuliert, ist eine wirtschaftliche Überwälzungsfrage und kein gesetzlich festgelegter zusätzlicher 22-Prozent-Aufschlag.

Belastungen und Kritik

Vorsorge wird fiskalisch verteuert

Die Feuerschutzsteuer trifft nicht den Schadensfall, sondern bereits die Entscheidung, sich dagegen zu versichern. Damit wird eine Form vernünftiger Eigenvorsorge mit einem zusätzlichen Preisaufschlag belegt. Das ist strukturell etwas anderes als die Finanzierung eines konkreten Schadens oder einer einzelnen Leistung.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Steuerlast läuft unscheinbar über die Prämie mit

Weil die Steuer als Teil der Versicherungsprämie erscheint, wird sie oft weniger wahrgenommen als eine offene Rechnung. Gerade solche mitlaufenden Aufschläge stabilisieren sich leicht, weil sie im Alltag nicht als eigener politischer Eingriff erscheinen, sondern als normaler Preisbestandteil.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Die Feuerschutzsteuer belastet die Anbieter privater Risikovorsorge und kann deren Preise erhöhen. Bei einer reinen Feuerversicherung schuldet der Versicherungsnehmer Versicherungsteuer in Höhe von 13,2 Prozent des Versicherungsentgelts. Weitere 8,8 Prozent schuldet der Versicherer als Feuerschutzsteuer. Wer sich gegen die finanziellen Folgen eines Brandes absichert, zahlt auf diesen Schutz zusätzlich Steuer. Du finanzierst damit staatliche Aufgaben gerade dann mit, wenn du Schäden lieber eigenverantwortlich absicherst als später auf andere abzuwälzen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

versicherung laender

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