Steuer- und Abgabengeschichte
~12,0 Mrd. €/JahrGrunderwerbsteuer
Eingeführt
Die Grunderwerbsteuer wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, zunächst als Reichssteuer mit einem Satz von 4 Prozent. Sie sollte Immobilientransaktionen erfassen und damit Vermögenstransfers besteuern, die sich der Einkommensteuer entziehen. Eigenheimbesitz als politisches Ziel wurde ausdrücklich nicht belastet – 4 Prozent galt als moderat.
Versprochen
Moderate Besteuerung von Immobilientransaktionen (4% seit 1919); Eigenheimbildung sollte nicht behindert werden
Dauerhaft bei moderatem Satz; Eigenheimförderung als gesellschaftliches Ziel
Realität
Seit 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen und haben ihn vielerorts deutlich erhöht. Die Steuer wird ausgerechnet in dem Moment fällig, in dem Käufer ohnehin Eigenkapital für Notar, Makler, Finanzierung und Rücklagen brauchen. Damit entzieht die Grunderwerbsteuer genau beim Erwerb Mittel, die eigentlich in Eigentumsbildung oder Modernisierung fließen könnten. Große Transaktionen hatten zudem lange mehr Spielraum für strukturierte Gestaltungen als der normale Eigenheimkauf.
Schädliche Effekte
Zieht Eigenkapital genau im Moment des Kaufs ab
Die Steuer ist beim Eigentumsübergang sofort fällig und erhöht damit die Anfangsbelastung massiv. Für Käufer bedeutet das: Mehr Kreditbedarf, geringere Eigenkapitalquote oder das Verschieben des Kaufs. Gerade selbstgenutztes Wohneigentum wird dadurch nicht begleitet, sondern am Eingang verteuert.
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); Verbraucherzentrale: Kaufnebenkosten
Bremst Mobilität und Anpassung am Wohnungsmarkt
Hohe Transaktionskosten machen nicht nur den ersten Kauf teurer, sondern auch spätere Umzüge, Verkleinerungen oder Arbeitsplatzwechsel mit Eigentum. Wer bei jedem Eigentumswechsel erneut mehrere Prozent an den Staat abführen muss, bleibt eher in unpassenden Wohnsituationen. Das macht den Wohnungsmarkt träger und Eigentum weniger flexibel.
IAB: Grunderwerbsteuer und Arbeitsmobilität; Bundesbank: Wohnimmobilien und Mobilität
Niedrigere Wohneigentumsquote als in vielen Nachbarländern
Hohe Erwerbsnebenkosten erschweren den Einstieg in Wohneigentum gerade für Erstkäufer. International fällt auf, dass Länder mit höheren Eigentumsquoten oft geringere Transaktionshürden haben. Polen liegt bei der Wohneigentumsquote bei rund 87 Prozent, Deutschland deutlich darunter. Die Grunderwerbsteuer ist nicht der einzige Grund, aber sie verstärkt die Eintrittshürde beim Kauf sichtbar.
Eurostat: Housing statistics; OECD Affordable Housing Database
Fazit
Von 4% bei Einführung 1919 auf heute teils deutlich höhere Ländersätze gewachsen, ist die Grunderwerbsteuer eine Eintrittsabgabe auf Eigentumsbildung. Sie greift nicht erst bei laufenden Gewinnen, sondern sofort beim Kauf — also genau dann, wenn Haushalte am empfindlichsten auf Zusatzkosten reagieren.
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