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Steuer- und Abgabengeschichte

~12,0 Mrd. €/Jahr

Grunderwerbsteuer

Eingeführt: 1919 Gesetz: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Heute: Je nach Bundesland heute meist 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises

Eingeführt

Die Grunderwerbsteuer wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, zunächst als Reichssteuer mit einem Satz von 4 Prozent. Sie sollte Immobilientransaktionen erfassen und damit Vermögenstransfers besteuern, die sich der Einkommensteuer entziehen. Eigenheimbesitz als politisches Ziel wurde ausdrücklich nicht belastet – 4 Prozent galt als moderat.

Versprochen

Moderate Besteuerung von Immobilientransaktionen (4% seit 1919); Eigenheimbildung sollte nicht behindert werden

Dauerhaft bei moderatem Satz; Eigenheimförderung als gesellschaftliches Ziel

Realität

Seit 2006 dürfen die Länder den Satz selbst festlegen und haben ihn vielerorts deutlich erhöht. Die Steuer wird ausgerechnet in dem Moment fällig, in dem Käufer ohnehin Eigenkapital für Notar, Makler, Finanzierung und Rücklagen brauchen. Damit entzieht die Grunderwerbsteuer genau beim Erwerb Mittel, die eigentlich in Eigentumsbildung oder Modernisierung fließen könnten. Große Transaktionen hatten zudem lange mehr Spielraum für strukturierte Gestaltungen als der normale Eigenheimkauf.

Schädliche Effekte

Zieht Eigenkapital genau im Moment des Kaufs ab

Die Steuer ist beim Eigentumsübergang sofort fällig und erhöht damit die Anfangsbelastung massiv. Für Käufer bedeutet das: Mehr Kreditbedarf, geringere Eigenkapitalquote oder das Verschieben des Kaufs. Gerade selbstgenutztes Wohneigentum wird dadurch nicht begleitet, sondern am Eingang verteuert.

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); Verbraucherzentrale: Kaufnebenkosten

Bremst Mobilität und Anpassung am Wohnungsmarkt

Hohe Transaktionskosten machen nicht nur den ersten Kauf teurer, sondern auch spätere Umzüge, Verkleinerungen oder Arbeitsplatzwechsel mit Eigentum. Wer bei jedem Eigentumswechsel erneut mehrere Prozent an den Staat abführen muss, bleibt eher in unpassenden Wohnsituationen. Das macht den Wohnungsmarkt träger und Eigentum weniger flexibel.

IAB: Grunderwerbsteuer und Arbeitsmobilität; Bundesbank: Wohnimmobilien und Mobilität

Niedrigere Wohneigentumsquote als in vielen Nachbarländern

Hohe Erwerbsnebenkosten erschweren den Einstieg in Wohneigentum gerade für Erstkäufer. International fällt auf, dass Länder mit höheren Eigentumsquoten oft geringere Transaktionshürden haben. Polen liegt bei der Wohneigentumsquote bei rund 87 Prozent, Deutschland deutlich darunter. Die Grunderwerbsteuer ist nicht der einzige Grund, aber sie verstärkt die Eintrittshürde beim Kauf sichtbar.

Eurostat: Housing statistics; OECD Affordable Housing Database

Fazit

Von 4% bei Einführung 1919 auf heute teils deutlich höhere Ländersätze gewachsen, ist die Grunderwerbsteuer eine Eintrittsabgabe auf Eigentumsbildung. Sie greift nicht erst bei laufenden Gewinnen, sondern sofort beim Kauf — also genau dann, wenn Haushalte am empfindlichsten auf Zusatzkosten reagieren.

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