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Steuer- und Abgabengeschichte

2025: rund 5,86 Mrd. € Stromsteuer (BMF-Ist)

Stromsteuer

„Ökosteuer"

Historischer Bezug: 1999 Gesetz: Stromsteuergesetz (StromStG) Heute: 20,50 EUR je MWh, also 2,05 ct/kWh

Ursprung und Entwicklung

Rot-Grün führte 1999 die ökologische Steuerreform ein, um Energie zu verteuern und damit Ressourcenschonung anzureizen. Die neue Stromsteuer war das Herzstück. Die ökologische Steuerreform verband höhere Energiesteuern mit zusätzlichen Bundesmitteln für die Rentenversicherung, um den Beitragssatz gegenüber einer Entwicklung ohne diese Mittel zu senken beziehungsweise zu stabilisieren. Daraus folgte weder eine dauerhafte 1:1-Zweckbindung jeder Stromsteuerzahlung noch die Garantie eines für immer sinkenden Beitragssatzes.

Begründung und Geltung

Höhere Energiepreise sollten zum Sparen anregen; zusätzliche Bundesmittel sollten zugleich die Rentenbeiträge gegenüber einer Entwicklung ohne diese Mittel entlasten.

Dauerhaft. Ein langfristig sinkender Rentenbeitragssatz war dadurch nicht garantiert.

Realität

Die Stromsteuer blieb, obwohl Strom politisch inzwischen gerade für Heizen, Mobilität und Industrie elektrifiziert werden soll. Haushalte zahlen grundsätzlich den Regelsteuersatz. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können bei erfüllten Voraussetzungen Entlastungen erhalten. Die Begünstigung richtet sich damit nach Branche und Voraussetzungen, nicht schlicht nach Unternehmensgröße; kleine Betriebe können ebenfalls zum Produzierenden Gewerbe gehören.

Belastungen und Kritik

Entlastungsversprechen bei den Rentenbeiträgen blieb nicht dauerhaft

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 %. Der Rentenversicherungsbericht 2025 hält in seiner Modellrechnung 18,6 % bis 2027, 19,8 % für 2028, 20,0 % für 2029 und 21,2 % für 2039 für erforderlich. Die Stromsteuer trägt über den Bundeshaushalt zur Finanzierung bei, löst aber den demografisch wachsenden Finanzierungsdruck nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Ausnahmen verlagern Last auf nicht privilegierte Stromkunden

Energieintensive Betriebe profitieren teils von ermäßigten Sätzen oder Entlastungen, während Haushalte und viele kleine Unternehmen den Regelsteuersatz tragen. Damit wird gerade der unprivilegierte Stromverbrauch verteuert, obwohl dort weder Verhandlungsmacht noch Sonderregeln vorhanden sind.

Quellen und Rechtsgrundlagen ↓

Unsere Bewertung

Strom ist kein Luxusgut, sondern Grundlage moderner Haushalte und der politisch gewollten Elektrifizierung. Ihn dauerhaft mit einer eigenen Verbrauchsteuer zu belasten, obwohl zugleich mehr Stromnutzung gewünscht wird, ist ordnungspolitisch widersprüchlich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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