Steuer- und Abgabengeschichte
~7,0 Mrd. €/JahrStromsteuer
„Ökosteuer"
Eingeführt
Rot-Grün führte 1999 die ökologische Steuerreform ein, um Energie zu verteuern und damit Ressourcenschonung anzureizen. Die neue Stromsteuer war das Herzstück. Gleichzeitig wurde versprochen, die Einnahmen vollständig zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge zu verwenden – eine doppelte Dividende für Klima und Arbeit.
Versprochen
Vollständige Verwendung der Einnahmen zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge
Dauerhaft, solange die Einnahmen die Rentenbeiträge senken
Realität
Die versprochene dauerhafte Entlastung bei den Rentenbeiträgen ist nicht eingetreten. Die Stromsteuer blieb, obwohl Strom politisch inzwischen gerade für Heizen, Mobilität und Industrie elektrifiziert werden soll. Gleichzeitig verschieben Ausnahmen und Ermäßigungen für privilegierte Verbraucher einen größeren Teil der Last auf Haushalte und kleinere Betriebe.
Schädliche Effekte
Entlastungsversprechen bei den Rentenbeiträgen blieb nicht dauerhaft
1999 lag der Rentenbeitragssatz bei 19,5 Prozent — er sollte durch die Stromsteuereinnahmen dauerhaft sinken. Heute liegt er bei 18,6 Prozent und wird laut Rentenversicherungsbericht bis 2035 auf bis zu 22,3 Prozent steigen. Die rund 7 Milliarden Euro jährliche Stromsteuer haben das strukturelle Rentenproblem nicht gelöst, sondern die Finanzierung zeitweise entlastet.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherungsbericht 2023; BMAS Prognosetabellen
Ausnahmen verlagern Last auf nicht privilegierte Stromkunden
Energieintensive Betriebe profitieren teils von ermäßigten Sätzen oder Entlastungen, während Haushalte und viele kleine Unternehmen den Regelsteuersatz tragen. Damit wird gerade der unprivilegierte Stromverbrauch verteuert, obwohl dort weder Verhandlungsmacht noch Sonderregeln vorhanden sind.
Bundesnetzagentur: Strommarktbericht 2023; Spitzenausgleich-Statistik BMF
Fazit
Strom ist kein Luxusgut, sondern Grundlage moderner Haushalte und der politisch gewollten Elektrifizierung. Ihn dauerhaft mit einer eigenen Verbrauchsteuer zu belasten, obwohl zugleich mehr Stromnutzung gewünscht wird, ist ordnungspolitisch widersprüchlich.
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