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Steuer- und Abgabengeschichte

~16,0 Mrd. €/Jahr

Versicherungsteuer

Eingeführt: 1937 Gesetz: Versicherungsteuergesetz (VersStG) Heute: Meist 19 % des Versicherungsentgelts; Feuerversicherungen 22 %

Eingeführt

Die Versicherungsteuer wurde 1937 im Nationalsozialismus als Reichssteuer eingeführt. Sie besteuert die Zahlung von Versicherungsprämien mit einem Einheitssatz — ursprünglich als fiskalische Abschöpfung ohne jeden Lenkungszweck konzipiert. Im Unterschied zur Umsatzsteuer gilt sie nicht für alle Leistungen, sondern spezifisch für Versicherungsverträge.

Versprochen

Allgemeine Fiskalsteuer zur Staatsfinanzierung ohne besondere Zweckbindung

Dauerhaft als Verbrauchsteuer auf Versicherungsleistungen

Realität

Die Versicherungsteuer verteuert Prämien für viele Formen der Risikoabsicherung, obwohl Versicherung kein Luxus, sondern oft vernünftige Vorsorge ist. Besonders deutlich wird das bei Pflichtschutz wie der KFZ-Haftpflicht: Wer sich gesetzeskonform absichern muss, zahlt auf diese Absicherung zusätzlich Steuer. Die Abgabe belastet also nicht nur Konsum, sondern auch Eigenvorsorge.

Schädliche Effekte

Pflichtschutz und Vorsorge werden mitbesteuert

Auf viele Sach- und Haftpflichtprämien kommt ein erheblicher Steueraufschlag. Das betrifft nicht nur freiwilligen Komfort, sondern auch Absicherungen, die für Teilnahme am Alltag oder wirtschaftlich vernünftiges Verhalten zentral sind. Gerade bei der KFZ-Haftpflicht wird sichtbar: Der Staat besteuert eine Versicherung, deren Abschluss rechtlich erwartet oder faktisch vorausgesetzt wird.

Versicherungsteuergesetz (VersStG); GDV: Versicherungsteuer

Der Aufschlag kann Unterversicherung fördern

Je teurer Absicherung wird, desto eher verzichten Haushalte und Betriebe auf zusätzliche Policen oder wählen nur Minimaldeckung. Die Versicherungsteuer setzt damit einen gegenteiligen Anreiz zu dem politischen Appell, Risiken eigenverantwortlich abzusichern. Staatlich verteuerte Vorsorge kann am Ende mehr ungeschützte Risiken hinterlassen.

VersStG; GDV: Unterversicherung und Versicherungsschutz

Fazit

Die Versicherungsteuer ist ein staatlicher Aufschlag auf Risikoschutz. Sie macht Vorsorge teurer, obwohl gerade gut abgesicherte Haushalte und Betriebe Schäden sonst eher privat tragen würden statt sie später auf Dritte abzuwälzen.

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