Steuer- und Abgabengeschichte
~16,0 Mrd. €/JahrVersicherungsteuer
Eingeführt
Die Versicherungsteuer wurde 1937 im Nationalsozialismus als Reichssteuer eingeführt. Sie besteuert die Zahlung von Versicherungsprämien mit einem Einheitssatz — ursprünglich als fiskalische Abschöpfung ohne jeden Lenkungszweck konzipiert. Im Unterschied zur Umsatzsteuer gilt sie nicht für alle Leistungen, sondern spezifisch für Versicherungsverträge.
Versprochen
Allgemeine Fiskalsteuer zur Staatsfinanzierung ohne besondere Zweckbindung
Dauerhaft als Verbrauchsteuer auf Versicherungsleistungen
Realität
Die Versicherungsteuer verteuert Prämien für viele Formen der Risikoabsicherung, obwohl Versicherung kein Luxus, sondern oft vernünftige Vorsorge ist. Besonders deutlich wird das bei Pflichtschutz wie der KFZ-Haftpflicht: Wer sich gesetzeskonform absichern muss, zahlt auf diese Absicherung zusätzlich Steuer. Die Abgabe belastet also nicht nur Konsum, sondern auch Eigenvorsorge.
Schädliche Effekte
Pflichtschutz und Vorsorge werden mitbesteuert
Auf viele Sach- und Haftpflichtprämien kommt ein erheblicher Steueraufschlag. Das betrifft nicht nur freiwilligen Komfort, sondern auch Absicherungen, die für Teilnahme am Alltag oder wirtschaftlich vernünftiges Verhalten zentral sind. Gerade bei der KFZ-Haftpflicht wird sichtbar: Der Staat besteuert eine Versicherung, deren Abschluss rechtlich erwartet oder faktisch vorausgesetzt wird.
Versicherungsteuergesetz (VersStG); GDV: Versicherungsteuer
Der Aufschlag kann Unterversicherung fördern
Je teurer Absicherung wird, desto eher verzichten Haushalte und Betriebe auf zusätzliche Policen oder wählen nur Minimaldeckung. Die Versicherungsteuer setzt damit einen gegenteiligen Anreiz zu dem politischen Appell, Risiken eigenverantwortlich abzusichern. Staatlich verteuerte Vorsorge kann am Ende mehr ungeschützte Risiken hinterlassen.
VersStG; GDV: Unterversicherung und Versicherungsschutz
Fazit
Die Versicherungsteuer ist ein staatlicher Aufschlag auf Risikoschutz. Sie macht Vorsorge teurer, obwohl gerade gut abgesicherte Haushalte und Betriebe Schäden sonst eher privat tragen würden statt sie später auf Dritte abzuwälzen.
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