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Einkommen

Mindestlohn-Realität: Wenn selbst das Minimum besteuert wird

Lohnsteuer und Sozialbeiträge bei Vollzeit — Steuerklasse I, kinderlos, 173 Std/Monat. Stand 2026.

Mindestlohn-Realität

Auch wer nur den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €/h) verdient, trägt im Modell eine Abgabenlast von 41.2% für Staat und Sozialversicherungen — bezogen auf das, was der Arbeitgeber tatsächlich zahlt.

Stundenlohn (brutto)

13,90 €/h

Brutto/Monat

2.409,29 €

Netto/Monat

1.716,45 €

Abgabenquote (AN)

28.8%

SV + Lohnsteuer + Soli

Abgabenquote (gesamt)

41.2%

inkl. AG-Sozialversicherung

AG-Gesamtkosten

2.918,85 €

Brutto + AG-SV

Basis: BMF-Lohnsteuerberechnung 2026, Steuerklasse I, Jahrgang 1990, kinderlos, keine Kirche, NRW, gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag, 173.33 Std/Monat (40h/Woche). Der Arbeitgeber zahlt 2.918,85 € — der Arbeitnehmer erhält 1.716,45 €. Die Differenz sind Lohnsteuer und Sozialbeiträge. Sozialbeiträge finanzieren auch Versicherungsleistungen. Rundfunkbeitrag und andere Haushaltsausgaben sind hier nicht abgezogen. Arbeitgeberkosten umfassen hier Brutto und AG-Sozialbeiträge, nicht sämtliche betrieblichen Kosten.

Internationaler Vergleich

Alleinstehend, kinderlos, 67 % des jeweiligen Durchschnittslohns. Tax Wedge: Einkommensteuer und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeiträge abzüglich Geldleistungen, geteilt durch Arbeitskosten. Das ist kein Vergleich gesetzlicher Mindestlöhne und nicht dieselbe Einkommensbasis wie im deutschen Rechenbeispiel oben. Quelle: OECD Taxing Wages 2026, Tabelle 3.1, Einkommensjahr 2025

Land Tax Wedge Visualisierung
Belgien 45.7%
Deutschland Referenz 45.5%
Österreich 42.7%
Frankreich 41.2%
Italien 38.5%
Polen 33.4%
Großbritannien 28%
Niederlande 27.5%
USA 27.5%
Irland 24.5%
Australien 24%
Schweiz 20.1%

Deutschland liegt auf Rang 2 der 12 hier ausgewählten Länder — höhere Abgabenlast bei 67 % des jeweiligen Durchschnittslohns als 10 von 12 Ländern.

Auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen liegt die deutsche Abgabenlast hoch. Wer Arbeit entlasten will, muss deshalb neben der Lohnsteuer auch die Sozialbeiträge betrachten. Ein Spitzensteuersatz allein sagt dagegen nichts über die gesamte Belastung eines Haushalts aus.

Wenn der Mindestlohn steigt

+1.0 €/h (14,90 €/h statt 13,90 €/h)

Mehr Brutto/Mo.

+173,33 €

Mehr Netto/Mo.

+100,13 €

Mehr Steuern + SV

+109,86 €

  • ▸ 52.3% der zusätzlichen Arbeitgeberkosten dieses Beispiels fließen in Lohnsteuer und Sozialbeiträge (AN + AG zusammen)
  • ▸ Staat und Sozialversicherungen erhalten +109,86 €/Mo. pro Mindestlöhner — der Arbeitnehmer nur +100,13 €/Mo.
  • ▸ Reines Größenszenario mit 6 Mio. identischen Vollzeitstellen: ~7,9 Mrd. €/Jahr zusätzliche Steuern und Sozialbeiträge bei +1.0 €/h Das ist keine Einnahmenprognose: Beschäftigte arbeiten unterschiedlich viele Stunden; Steuersituation, Beschäftigung und Arbeitszeit können sich ändern.
  • ▸ In diesem Beispiel steigen mit dem Mindestlohn auch Steuern und Abgaben mit.