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Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

SVIK 2025: neue Schulden, laut ifo fast ohne zusätzliche Investitionswirkung

Neue Kredite sollten zusätzliche Infrastruktur ermöglichen. Das ifo-Investitionsmonitoring vom 17. März 2026 kommt für das erste Jahr zu einem ernüchternden Befund: Ein großer Teil ersetzte demnach Investitionen, die sonst aus dem Kernhaushalt finanziert worden wären.

24,3 Mrd. €

Zusätzliche Kreditaufnahme 2025

1,3 Mrd. €

Zusätzliche Investitionen im ifo-Basisszenario

rund 95 %

Ohne zusätzliche Investitionswirkung in diesem Vergleich

Was das Gesetz verlangt

Zusätzlichkeit ist nicht nur ein politisches Versprechen. Artikel 143h GG und das SVIK-Gesetz binden die Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. € an zusätzliche Investitionen. Für Bundesinvestitionen knüpft das Gesetz die Zusätzlichkeit an eine Investitionsquote im Bundeshaushalt von mehr als 10 %.

Die gesetzliche Quote und die ökonomische Frage, was ohne Sondervermögen investiert worden wäre, sind nicht dasselbe. Aus einer ifo-Schätzung folgt deshalb allein noch kein festgestellter Rechtsverstoß.

Was ifo für 2025 ermittelt

Je nach Vergleichsmaßstab schätzt ifo den Anteil ohne zusätzliche Investitionswirkung auf 76,7 % bis 98,4 %. Im Basisszenario stehen 24,3 Mrd. € zusätzlicher Kreditaufnahme 1,3 Mrd. € zusätzliche Investitionen gegenüber. Rund 95 % der Kreditaufnahme hatten demnach keine zusätzliche Investitionswirkung.

Das bedeutet nicht, dass mit dem Geld nichts gebaut wurde. Die Kritik betrifft den Zuwachs gegenüber einem Vergleich ohne Sondervermögen. Der Befund gilt für 2025, nicht für die gesamte Laufzeit oder die vollständigen 500 Mrd. €.

Warum die Kritik trotzdem schwer wiegt

Wer bestehende Investitionen in einen kreditfinanzierten Sondertopf verschiebt, schafft im Kernhaushalt Spielraum. Die Verschuldung steigt, ohne dass die Investitionen im gleichen Umfang zusätzlich wachsen. Genau darin liegt die politische Kritik: Zusätzliche Schulden brauchen eine nachvollziehbare zusätzliche Leistung.

Entscheidend sind deshalb nicht allein ausgegebene Milliarden oder erfüllte Haushaltsquoten. Die Bundesregierung sollte jährlich offenlegen, welche Investitionen tatsächlich zusätzlich stattfinden, wie sie den Vergleich bestimmt und welche Projekte daraus entstehen.

Quellen und Rechtsgrundlagen