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Zwangskosten

Schulessen

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: monatlich Gesetz: Schulpflicht — Kinder müssen in der Schule sein

Die Kosten

Hamburg ab 1.8.2026: höchstens 5,30 € je Essen; bei 20 Essenstagen 106 €/Monat

monatlich

Was verlangt wird — und was das kostet

Schulessen wird örtlich organisiert und bepreist. An staatlichen Hamburger Schulen liegt der Elternhöchstpreis seit 1. August 2026 bei 5,30 € je Essen; 20 Essenstage ergeben 106 €. Für leistungsberechtigte Kinder übernimmt Bildung und Teilhabe die gesamten Aufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung – der frühere 1-€-Eigenanteil ist seit 1. August 2019 abgeschafft.

Einordnung und Kritik

Schulpflicht macht Mittagessen nicht automatisch kostenlos. Wo Eltern zahlen, kann ein regelmäßiger Schultag Zusatzkosten auslösen – in Hamburg bis zu 5,30 € je Essen. Für leistungsberechtigte Kinder übernimmt Bildung und Teilhabe die Aufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung vollständig; eine allgemeine bundesweite Kostenfreiheit gibt es nicht.

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