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Zwangskost

12–20 EUR

Geburtsurkunde

Frequenz: pro Ausstellung Gesetz: PStG §55

Die Kosten

12–20 EUR

pro Ausstellung

Warum sollte das kostenlos sein?

Die Geburtsurkunde ist der Urnachweis der Existenz eines deutschen Staatsbürgers. Sie wird vom Staat angelegt und verwaltet. Trotzdem muss für jede Ausfertigung gezahlt werden — für ein Dokument, das der Staat selbst erstellt hat und das für Schule, Renteneintritt, Heirat und viele weitere staatlich geforderte Vorgänge benötigt wird.

Fazit

Das Dokument, das belegt, dass man existiert, kostet Geld. Jede weitere Kopie kostet extra.

verwaltung pflichtdokument standesamt

Quellen

  • PStG §55 Abs. 1
  • Standesamtsgebührenordnung der Länder

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