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Zwangskost

5–12 EUR

Meldebescheinigung

Frequenz: bei Bedarf Gesetz: BMG §18 — Meldepflicht

Die Kosten

5–12 EUR

bei Bedarf

Warum sollte das kostenlos sein?

Die Meldebescheinigung bestaeigt den Wohnort — ein Datum, das der Bürger dem Staat bei der Anmeldung kostenlos mitgeteilt hat. Das Einwohnermeldeamt speichert diese Information kostenlos. Wenn der Bürger aber eine offizielle Bestaetigung dieser Information braucht, zahlt er erneut.

Fazit

Für die Bestätigung bereits gemeldeter Daten wird erneut eine Gebühr fällig — obwohl die Information dem Staat bereits vorliegt.

verwaltung meldeamt pflichtdokument

Quellen

  • BMG §18
  • Bundesmeldegesetz §9 Abs. 2

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