Zwangskost
bis 1.000 EURAn-/Ummeldung Verspaetungsgebühr
Die Kosten
bis 1.000 EUR
bei Verspaetung
Warum sollte das kostenlos sein?
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen (BMG §17). Wer es aus Zeitnot, Unwissenheit oder organisatorischen Gruenden verspaetet meldet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro — selbst wenn nur wenige Tage verspaetet wurden.
Fazit
Wer die Pflicht erfüllt, zahlt nix. Wer sie auch nur leicht verfehlt, riskiert vierstellige Bußgelder.
Quellen
- BMG §17 Abs. 1
- BMG §54 Abs. 1
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