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Zwangskost

bis 1.000 EUR

An-/Ummeldung Verspaetungsgebühr

Frequenz: bei Verspaetung Gesetz: BMG §54 — Bußgeldbewehrt

Die Kosten

bis 1.000 EUR

bei Verspaetung

Warum sollte das kostenlos sein?

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen (BMG §17). Wer es aus Zeitnot, Unwissenheit oder organisatorischen Gruenden verspaetet meldet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro — selbst wenn nur wenige Tage verspaetet wurden.

Fazit

Wer die Pflicht erfüllt, zahlt nix. Wer sie auch nur leicht verfehlt, riskiert vierstellige Bußgelder.

verwaltung bussgeld meldeamt

Quellen

  • BMG §17 Abs. 1
  • BMG §54 Abs. 1

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