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Zwangskost

25–35 EUR

Apostille / Legalisation

Frequenz: bei Bedarf Gesetz: Haager Übereinkommen 1961

Die Kosten

25–35 EUR

bei Bedarf

Warum sollte das kostenlos sein?

Wer ins Ausland zieht oder dort heiratet, benötigt eine Apostille — eine staatliche Beglaubigung staatlicher Dokumente für auslaendische Behörden. Der Staat bescheinigt mit einer Apostille, dass sein eigenes Dokument echt ist. Für diese Selbstbestaetigung werden 25 bis 35 Euro verlangt.

Fazit

Der Staat bestaetigt seine eigenen Dokumente als echt — und stellt dafür 25 bis 35 Euro in Rechnung.

verwaltung ausland beglaubigung

Quellen

  • Haager Übereinkommen vom 5.10.1961
  • Ländliche Gebührenordnungen

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