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Zwangskost

3,50–10 EUR pro Seite

Beglaubigte Kopien

Frequenz: bei Bedarf Gesetz: VwVfG §65 — Beglaubigungspflicht

Die Kosten

3,50–10 EUR pro Seite

bei Bedarf

Warum sollte das kostenlos sein?

Für Behörden-Antraege werden regelmäßig beglaubigte Kopien von Dokumenten verlangt, die man dem Staat selbst bereits vorgelegt hat — oder die der Staat selbst ausgestellt hat. Die Beglaubigung bestaetig lediglich, dass eine Kopie echt ist. Trotzdem werden bis zu 10 Euro pro Seite faellig.

Fazit

Für Dokumente, die der Staat urspruenglich ausgestellt hat, verlangt er nochmals Geld, um eine Kopie davon zu bestaetigen.

verwaltung beglaubigung buerokratie

Quellen

  • VwVfG §65
  • Verwaltungsgebührengesetz der Länder

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