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Zwangskosten

Beglaubigte Kopien

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: bei Bedarf Gesetz: VwVfG §§ 33–34 – Beglaubigung von Kopien und Unterschriften; keine allgemeine Beglaubigungspflicht

Die Kosten

Berlin 2026: 5 € je Seite für die amtliche Beglaubigung einer Kopie

bei Bedarf

Was verlangt wird — und was das kostet

Ob eine beglaubigte Kopie verlangt wird, bestimmt der konkrete Empfänger und Vorgang. Berlin berechnet für die amtliche Beglaubigung 5 € je Seite. Verlangt eine Behörde den Nachweis für ein staatlich ausgestelltes Original, entsteht so eine weitere staatliche Gebühr für dessen Kopie.

Einordnung und Kritik

Für Dokumente, die der Staat ursprünglich ausgestellt hat, verlangt er nochmals Geld, um eine Kopie davon zu bestätigen.

verwaltung beglaubigung buerokratie

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