Zwangskosten
Beglaubigte Kopien
Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall
Die Kosten
Berlin 2026: 5 € je Seite für die amtliche Beglaubigung einer Kopie
bei Bedarf
Was verlangt wird — und was das kostet
Ob eine beglaubigte Kopie verlangt wird, bestimmt der konkrete Empfänger und Vorgang. Berlin berechnet für die amtliche Beglaubigung 5 € je Seite. Verlangt eine Behörde den Nachweis für ein staatlich ausgestelltes Original, entsteht so eine weitere staatliche Gebühr für dessen Kopie.
Einordnung und Kritik
Für Dokumente, die der Staat ursprünglich ausgestellt hat, verlangt er nochmals Geld, um eine Kopie davon zu bestätigen.
Quellen
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Weitere Zwangskosten und Themen
Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.
Papiere & Bürokratie
Apostille / Legalisation
Für den zusätzlichen Echtheitsnachweis verlangt Berlin 19 € je Apostille oder Vorbeglaubigung. Ob er überhaupt nötig ist, sollte vor dem Antrag geklärt werden.
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Papiere & Bürokratie
An-/Ummeldung Verspaetungsgebühr
Die fristgerechte Anmeldung ist gebührenfrei. Wer die Zweiwochenfrist versäumt, kann ein Bußgeld riskieren; bis zu 1.000 € sind gesetzlich möglich, die konkrete Sanktion hängt aber vom Einzelfall ab.
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Papiere & Bürokratie
Führungszeugnis
Ein verlangter Strafregisterauszug kann den Zugang zu einer Tätigkeit von einem kostenpflichtigen Behördennachweis abhängig machen. Gebührenbefreiungen helfen, sind aber an Voraussetzungen gebunden.
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Die Schwesterseite für Steuern und Abgaben
Viele Pflichtkosten haben steuerliche Zwillinge oder historische Vorläufer auf der Steuer- und Abgabenseite.
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Konsum
Steuern im Preis statt im Bescheid
Die Konsumseite macht sichtbar, wie sich Belastungen direkt an der Ladenkasse verstecken.
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