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Zwangskost

3,50–10 EUR pro Seite

Beglaubigte Kopien

Frequenz: bei Bedarf Gesetz: VwVfG §65 — Beglaubigungspflicht

Die Kosten

3,50–10 EUR pro Seite

bei Bedarf

Warum sollte das kostenlos sein?

Für Behörden-Anträge werden regelmäßig beglaubigte Kopien von Dokumenten verlangt, die man dem Staat selbst bereits vorgelegt hat — oder die der Staat selbst ausgestellt hat. Die Beglaubigung bestätigt lediglich, dass eine Kopie echt ist. Trotzdem werden bis zu 10 Euro pro Seite fällig.

Fazit

Für Dokumente, die der Staat ursprünglich ausgestellt hat, verlangt er nochmals Geld, um eine Kopie davon zu bestätigen.

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Quellen

  • VwVfG §65
  • Verwaltungsgebührengesetz der Länder

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