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Zwangskost

15–65 EUR

Gewerbeanmeldung

Frequenz: einmalig bei Gruendung Gesetz: GewO §14 — Anzeigepflicht

Die Kosten

15–65 EUR

einmalig bei Gruendung

Warum sollte das kostenlos sein?

Wer ein Gewerbe ausueben will, muss es anmelden (GewO §14). Das Gewerbeamt nimmt die Anmeldung entgegen und speichert sie — ein administrativer Vorgang, der digital in Minuten möglich waere. Trotzdem werden Gebühren von 15 bis 65 Euro erhoben, die je nach Gemeinde stark variieren. In anderen EU-Ländern ist die Gewerbeanmeldung kostenlos.

Fazit

Ein Datenbankeintrag bei der Gemeinde kostet 15 bis 65 Euro — je nach Gemeinde, ohne einheitlichen Standard.

beruf gewerbe anmeldung

Quellen

  • GewO §14
  • Gewerbeamt Gebührenordnungen der Länder

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