Zwangskost
15–65 EURGewerbeanmeldung
Die Kosten
15–65 EUR
einmalig bei Gruendung
Warum sollte das kostenlos sein?
Wer ein Gewerbe ausueben will, muss es anmelden (GewO §14). Das Gewerbeamt nimmt die Anmeldung entgegen und speichert sie — ein administrativer Vorgang, der digital in Minuten möglich waere. Trotzdem werden Gebühren von 15 bis 65 Euro erhoben, die je nach Gemeinde stark variieren. In anderen EU-Ländern ist die Gewerbeanmeldung kostenlos.
Fazit
Ein Datenbankeintrag bei der Gemeinde kostet 15 bis 65 Euro — je nach Gemeinde, ohne einheitlichen Standard.
Quellen
- GewO §14
- Gewerbeamt Gebührenordnungen der Länder
Weiterklicken
Weitere Zwangskosten und Themen
Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.
Beruf & Gewerbe
Berufsgenossenschaft (BG-Beitrag)
Pflichtversicherung mit Pflichtbeitrag — auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte. 100 bis 2.000+ Euro jährlich je nach Branche.
Weiter →
Beruf & Gewerbe
Handwerkskammer-Pflichtbeitrag
Handwerker ohne Wahlrecht — die Pflichtmitgliedschaft kostet 120 bis 500+ Euro jährlich.
Weiter →
Beruf & Gewerbe
IHK-Pflichtmitgliedschaft
Als Gewerbetreibender bist du automatisch Mitglied der IHK — ohne Antrag, ohne Wahl. Du zahlst Beiträge für einen Verein, dem du nie beigetreten bist und aus dem du nicht austreten kannst. 150 Euro für kleine Betriebe, Zehntausende für mittlere — Pflichtmitgliedschaft ohne Kündigungsrecht.
Weiter →
Steuern und Abgaben
Die Schwesterseite für Steuern und Abgaben
Viele Pflichtkosten haben steuerliche Zwillinge oder historische Vorläufer auf der Steuer- und Abgabenseite.
Weiter →
Konsum
Steuern im Preis statt im Bescheid
Die Konsumseite macht sichtbar, wie sich Belastungen direkt an der Ladenkasse verstecken.
Weiter →