Zum Hauptinhalt springen

Zwangskosten

Gewerbeanmeldung

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: einmalig bei Gründung Gesetz: GewO §14 — Anzeigepflicht

Die Kosten

Berlin: 15 € online · Einzelgewerbe vor Ort 26 €

einmalig bei Gründung

Was verlangt wird — und was das kostet

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies nach § 14 GewO anzeigen. In Berlin kostet die Online-Anmeldung 15 Euro. Bei persönlicher Vorsprache werden 26 Euro je Einzelgewerbe oder geschäftsführendem Gesellschafter einer Personengesellschaft fällig; für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter sind es 31 Euro, für jeden weiteren Vertreter 13 Euro. Nicht jede Rechtsform kann den Onlineweg nutzen. Auch im EU-Vergleich hängt die Gebühr von Tätigkeit und Rechtsform ab. Frankreich verlangt 2026 für die Registrierung eines Einzelunternehmens mit gewerblicher Tätigkeit 21,74 Euro und mit handwerklicher Tätigkeit 45 Euro; für freiberufliche und landwirtschaftliche Einzelunternehmen ist die Registrierung kostenlos. Eine pauschal kostenlose 'Gewerbeanmeldung im Ausland' gibt es in diesem Beispiel nicht.

Einordnung und Kritik

Die Gewerbeanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und lokal bepreist. Berlin verlangt 15 Euro online, 26 Euro bei persönlicher Anmeldung eines Einzelgewerbes und 31 Euro für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter. Damit kostet bereits die vorgeschriebene Anzeige; Rechtsform, Einreichungsweg und Zahl der Vertreter können den Betrag weiter verändern.

beruf gewerbe anmeldung

Weiterklicken

Weitere Zwangskosten und Themen

Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.

Beruf & Gewerbe

Berufsgenossenschaft (BG-Beitrag)

Wo die Unternehmer-Pflichtversicherung greift, ist der eigene Austritt keine frei wählbare Alternative. Ob der Beitrag angemessen ist, muss am konkreten Risiko, Leistungsumfang und Tarif des zuständigen Trägers geprüft werden.

Weiter →

Beruf & Gewerbe

Handwerkskammer-Pflichtbeitrag

Die Höhe hängt von Kammer, Rechtsform und Bemessungsgrundlage ab. Bei der Handwerkskammer Berlin beträgt der Grundbeitrag 2026 für natürliche Personen und Personengesellschaften bis 13.000 Euro Bemessungsgrundlage 135 Euro, darüber 250 Euro. Für bestimmte Gruppen kommt eine Zusatzumlage von 8,7 Promille auf den Betrag oberhalb von 5.112,92 Euro hinzu; maßgeblich sind 2026 grundsätzlich die Daten des Jahres 2023.

Weiter →

Beruf & Gewerbe

IHK-Pflichtmitgliedschaft

Ein konkretes Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei der IHK Berlin zahlt eine nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Person mit 100.000 Euro Gewerbeertrag im Jahr 2026 insgesamt 246,32 Euro. Das sind 102,40 Euro Grundbeitrag plus 0,17 Prozent Umlage auf 100.000 Euro minus 15.340 Euro Freibetrag. Das ist ein Berliner Unternehmensfall, keine bundesweite Preisliste. Die IHK ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, kein freiwilliger Verein. Gerade deshalb sollten Aufgaben und Beiträge eng am gesetzlichen Auftrag überprüft werden.

Weiter →

Steuern und Abgaben

Die Schwesterseite für Steuern und Abgaben

Viele Pflichtkosten haben steuerliche Zwillinge oder historische Vorläufer auf der Steuer- und Abgabenseite.

Weiter →

Konsum

Steuern im Preis statt im Bescheid

Die Konsumseite macht sichtbar, wie sich Belastungen direkt an der Ladenkasse verstecken.

Weiter →