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Flugticket

Steueraufschlüsselung nach offiziellen deutschen Steuersätzen (2026)

Annahmen und Steuerstufe

Ein regulärer steuerpflichtiger Abflug ohne Umstieg. Inselermäßigungen und Befreiungen sind nicht abgebildet. Die Länderzuordnung ersetzt eine Einteilung nach Flugkilometern.

Tarife seit 1. Juli 2026. Gesetzliche Zielländerlisten und Befreiungen.

Modell: regulärer steuerpflichtiger Abflug aus Deutschland, keine Umstiege, Inselermäßigungen oder Befreiungstatbestände. Reiner Inlandsflug mit 19 % Umsatzsteuer.

Luftverkehr- und Umsatzsteuer am Ticketpreis

24.7%

36,98 € von 150,00 € pro Fluggast und steuerpflichtigem Abflug

Aufschlüsselung

Nettowert Steuern & Abgaben

Preis ohne die berechneten Steuern

113,02 €

Flugleistung, Entgelte und weitere Preisbestandteile.

13,03 €

Stufe A, Zielländerzuordnung nach § 11; Tarif seit 1. Juli 2026.

→ Allgemeiner Bundeshaushalt, keine Zweckbindung für Klimaschutz

23,95 €

Reiner Inlandsflug: enthaltener Steuerbetrag = Ticketpreis × 19/119.

→ Bund, Länder und Gemeinden

So viel entfällt auf Steuern und Abgaben

  • ▸ Seit 1. Juli 2026: 13,03 € für Anlage 1, 33,01 € für Anlage 2, 59,43 € für andere Zielländer. Maßgeblich ist der gebuchte Zielort, nicht deine individuelle Flugstrecke.
  • ▸ Die 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer belastet den Fluggastpreis, ohne dass die Einnahmen für Klimaschutz reserviert sind.
  • ▸ Flugturbinenkraftstoff kann nach § 27 EnergieStG für die Luftfahrt steuerfrei verwendet werden; private nichtgewerbliche Luftfahrt ist ausgenommen. Diese Begünstigung gegenüber Straßenkraftstoffen ist eine politische Entscheidung.

Woher kommt diese Steuer eigentlich?

Geschichte & Ursprung →