Kaffee
Steueraufschlüsselung nach offiziellen deutschen Steuersätzen (2026)
Steueranteil am Preis
24.8%
€1,49 von €6,00 pro 500g
Aufschlüsselung
Nettoproduktpreis (Bohnen, Röstung, Verpackung, Handel)
Kaffeebohnen, Rösterei, Verpackung, Importeur, Handel
2,19 €/kg × 0.5 kg = 1.10 €
→ Allg. Bundeshaushalt — keine Zweckbindung, Aufkommen ~1 Mrd. Euro/Jahr
Ermäßigter Satz — Kaffee zählt als Lebensmittel
→ Bund 52,8% · Länder 45,2% · Kommunen 2%
So viel entfällt auf Steuern und Abgaben
- ▸ Die Kaffeesteuer existiert seit 1953 in der Bundesrepublik — und geht auf Friedrich den Großen zurück, der 1781 ein Kaffeemonopol einführte, um den Devisenabfluss zu stoppen
- ▸ Nur Deutschland, Dänemark und Belgien erheben in der EU eine Kaffeesteuer — in den restlichen 24 EU-Staaten zahlst du nur MwSt auf deinen Kaffee
- ▸ Egal ob 5€-Discountbohnen oder 50€-Spezialkaffee: du zahlst immer 2,19€ Kaffeesteuer pro kg — die Steuer trifft billigen Kaffee proportional härter
Quellen: KaffeeStG §2, UStG §12
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.
Woher kommt diese Steuer eigentlich?
Geschichte & Ursprung →