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Kaffee

Steueraufschlüsselung nach offiziellen deutschen Steuersätzen (2026)

Steueranteil am Preis

24.8%

€1,49 von €6,00 pro 500g

Aufschlüsselung

Nettowert Steuern & Abgaben

Nettoproduktpreis (Bohnen, Röstung, Verpackung, Handel)

4,51 €

Kaffeebohnen, Rösterei, Verpackung, Importeur, Handel

1,10 €

2,19 €/kg × 0.5 kg = 1.10 €

→ Allg. Bundeshaushalt — keine Zweckbindung, Aufkommen ~1 Mrd. Euro/Jahr

0,39 €

Ermäßigter Satz — Kaffee zählt als Lebensmittel

→ Bund 52,8% · Länder 45,2% · Kommunen 2%

So viel entfällt auf Steuern und Abgaben

  • Die Kaffeesteuer existiert seit 1953 in der Bundesrepublik — und geht auf Friedrich den Großen zurück, der 1781 ein Kaffeemonopol einführte, um den Devisenabfluss zu stoppen
  • Nur Deutschland, Dänemark und Belgien erheben in der EU eine Kaffeesteuer — in den restlichen 24 EU-Staaten zahlst du nur MwSt auf deinen Kaffee
  • Egal ob 5€-Discountbohnen oder 50€-Spezialkaffee: du zahlst immer 2,19€ Kaffeesteuer pro kg — die Steuer trifft billigen Kaffee proportional härter

Quellen: KaffeeStG §2, UStG §12

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

Woher kommt diese Steuer eigentlich?

Geschichte & Ursprung →