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Kaffee

Steueraufschlüsselung nach offiziellen deutschen Steuersätzen (2026)

Modell: 500 g Röstkaffee. Für löslichen Kaffee gelten 4,78 €/kg; kaffeehaltige Waren können anderen Tarifen unterliegen.

Steueranteil am Preis

24.8%

1,49 € von 6,00 € pro 500g Röstkaffee

Aufschlüsselung

Nettowert Steuern & Abgaben

Nettoproduktpreis (Bohnen, Röstung, Verpackung, Handel)

4,51 €

Kaffeebohnen, Rösterei, Verpackung, Importeur, Handel

1,10 €

2,19 €/kg × 0.5 kg = 1.10 €

→ Allg. Bundeshaushalt — keine Zweckbindung, Aufkommen ~1 Mrd. Euro/Jahr

0,39 €

Ermäßigter Satz — Kaffee zählt als Lebensmittel

→ Gemeinschaftsteuer von Bund, Ländern und Gemeinden; Verteilung nach geltendem Finanzausgleich

So viel entfällt auf Steuern und Abgaben

  • ▸ Das preußische Kaffeemonopol bestand von 1781 bis 1787. Die heutige Verbrauchsteuer wurde 1948 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet eingeführt und 1953 bundesgesetzlich geregelt — keine ununterbrochene Steuer seit Friedrich dem Großen.
  • ▸ Auf Röstkaffee fallen zusätzlich zur Umsatzsteuer 2,19 €/kg Kaffeesteuer an. Diese zusätzliche Verbrauchsteuer ist politisch begründungsbedürftig, auch ohne einen pauschalen Länderrang.
  • ▸ Egal ob 5€-Discountbohnen oder 50€-Spezialkaffee: du zahlst immer 2,19€ Kaffeesteuer pro kg — die Steuer trifft billigen Kaffee proportional härter

Woher kommt diese Steuer eigentlich?

Geschichte & Ursprung →