Zwangskosten
KFZ-Zulassung / Ummeldung
Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall
Die Kosten
GebOSt 2026: 30 € Standardzulassung · 12,80 € internetbasierte Zulassung; Zusätze separat
bei Kauf / Umzug
Was verlangt wird — und was das kostet
Für Zulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung gelten je nach Vorgang Gebühren und Auslagen. Die GebOSt nennt 30 € für die Standardzulassung und 12,80 € für die internetbasierte Zulassung; Kennzeichen, technische Änderungen und Auslagen können hinzukommen. Digitalisierung senkt den Grundtarif, macht den staatlich vorgeschriebenen Vorgang aber nicht kostenlos.
Einordnung und Kritik
Auch online bleibt die Zulassung gebührenpflichtig: 12,80 € statt 30 € im Standardverfahren, jeweils zuzüglich möglicher Positionen. Der Staat digitalisiert den Pflichtvorgang – die Gebühr bleibt.
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Wunschkennzeichen
Ein Zusatzservice, den viele als selbstverständlich betrachten — aber er ist es nicht: Er kostet extra.
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Hauptuntersuchung (TÜV/HU)
Pflichtprüfung im gesetzlichen Intervall, bezahlt bei anerkannten Prüfstellen: Im NRW-Beispiel kostet die Pkw-HU 2026 169,90 € mit AU. Der Staat verlangt die Kontrolle regelmäßig – und Fahrzeughalter tragen die Rechnung.
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Mobilität
Anwohnerparkausweis
Steuerfinanzierte Straße, zusätzlicher Bewohnerparkausweis, kein garantierter Stellplatz: 2026 kostet das je nach Ortsbeispiel rechnerisch 10,20 € in Berlin, 70/90 € in Hamburg oder 360 € in Karlsruhe pro Jahr.
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Steuern und Abgaben
Die Schwesterseite für Steuern und Abgaben
Viele Pflichtkosten haben steuerliche Zwillinge oder historische Vorläufer auf der Steuer- und Abgabenseite.
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Konsum
Steuern im Preis statt im Bescheid
Die Konsumseite macht sichtbar, wie sich Belastungen direkt an der Ladenkasse verstecken.
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