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Zwangskosten

Hauptuntersuchung (TÜV/HU)

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: Privater Pkw: erstmals nach 36 Monaten, danach grundsätzlich alle 24 Monate Gesetz: StVZO §29 — Hauptuntersuchungspflicht

Die Kosten

TÜV NORD NRW ab 1.1.2026, Pkw bis 3,5 t: 169,90 € mit AU · 110,90 € ohne AU

Privater Pkw: erstmals nach 36 Monaten, danach grundsätzlich alle 24 Monate

Was verlangt wird — und was das kostet

§ 29 StVZO macht die Hauptuntersuchung regelmäßig zur Pflicht. In NRW verlangt TÜV NORD seit 1. Januar 2026 für einen Pkw bis 3,5 t 169,90 € mit Abgasuntersuchung beziehungsweise 110,90 € ohne. Prüfen dürfen nur amtlich anerkannte Stellen und Personen. Fahrzeughalter müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis damit in einem staatlich begrenzten Anbietermarkt kaufen.

Einordnung und Kritik

Pflichtprüfung im gesetzlichen Intervall, bezahlt bei anerkannten Prüfstellen: Im NRW-Beispiel kostet die Pkw-HU 2026 169,90 € mit AU. Der Staat verlangt die Kontrolle regelmäßig – und Fahrzeughalter tragen die Rechnung.

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