Zum Hauptinhalt springen

Zwangskost

100–150 EUR

Hauptuntersuchung (TUeV/HU)

Frequenz: alle 2 Jahre Gesetz: StVZO §29 — Hauptuntersuchungspflicht

Die Kosten

100–150 EUR

alle 2 Jahre

Warum sollte das kostenlos sein?

Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben (StVZO §29). In anderen EU-Ländern kostet die vergleichbare Prüfung deutlich weniger — in Spanien z.B. etwa 30 bis 50 Euro. In Deutschland wurde der Markt Jahrzehnte lang von einem Quasi-Duopol (TUeV Nord, TUeV Sued) dominiert, was zu hohen Preisen geführt hat. Der staatliche Zwang schafft eine gefangene Kundschaft ohne echten Wettbewerb.

Fazit

Pflichtprüfung alle 2 Jahre — monopolartige Anbieter sichern Preise, die 3-5x über dem EU-Durchschnitt liegen.

mobilitaet kfz pflichtpruefung

Quellen

  • StVZO §29
  • ADAC TUeV-Kosten 2024
  • EU-Vergleich Fahrzeuguntersuchungen

Weiterklicken

Weitere Zwangskosten und Themen

Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.