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Zwangskost

10–13 EUR

Wunschkennzeichen

Frequenz: einmalig Gesetz: FZV §8 — Kennzeichenpflicht

Die Kosten

10–13 EUR

einmalig

Warum sollte das kostenlos sein?

Das Kennzeichen an einem Fahrzeug ist Pflicht — ohne Kennzeichen darf man nicht fahren. Das Zuteilungsverfahren ist eine administrative Dienstleistung, für die normale Zuteilung werden keine Extra-Gebühren erhoben. Wer aber ein bestimmtes Kennzeichen moechte, zahlt 10 bis 13 Euro für die bevorzugte Zuteilung — ein Zusatzservice, der als de-facto-Standard angenommen wird.

Fazit

Ein Zusatzservice, den viele als selbstverstaendlich betrachten — aber er ist es nicht: Er kostet extra.

mobilitaet kfz verwaltung

Quellen

  • FZV §8
  • Kraftfahrtbundesamt Zulassungsrecht

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