Zwangskosten
Kinderreisepass (abgeschafft)
Historischer Pflichtkostenfall
Die Kosten
Seit 1.1.2024 abgeschafft · historischer Tarif: 13 €
Keine Ausstellung oder Verlängerung seit 1. Januar 2024
Was verlangt wird — und was das kostet
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Von 2021 bis Ende 2023 beantragte Dokumente galten nur ein Jahr und sind 2026 abgelaufen. Nur vor 2021 beantragte Kinderreisepässe können – längstens bis zum zwölften Geburtstag und nur bei sicherer Identifizierbarkeit – noch bis zum aufgedruckten Ende gelten. Heute kommen für Kinder Personalausweis oder regulärer Reisepass infrage.
Einordnung und Kritik
Der Kinderreisepass ist Geschichte, die Kosten staatlicher Reisedokumente für Kinder nicht: Heute gelten die Tarife und Laufzeiten von Personalausweis oder regulärem Reisepass.
Quellen
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Papiere & Bürokratie
Reisepass
Welche Urkunde für eine Reise nötig ist, hängt von Zielstaat und Route ab; teils genügt der Personalausweis. Ist ein Reisepass erforderlich, setzt der Staat den Grundtarif auf 37,50 € unter 24 beziehungsweise 70 € ab 24 fest. Die notwendige Grenzurkunde bleibt damit kostenpflichtig.
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Papiere & Bürokratie
An-/Ummeldung Verspaetungsgebühr
Die fristgerechte Anmeldung ist gebührenfrei. Wer die Zweiwochenfrist versäumt, kann ein Bußgeld riskieren; bis zu 1.000 € sind gesetzlich möglich, die konkrete Sanktion hängt aber vom Einzelfall ab.
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Papiere & Bürokratie
Apostille / Legalisation
Für den zusätzlichen Echtheitsnachweis verlangt Berlin 19 € je Apostille oder Vorbeglaubigung. Ob er überhaupt nötig ist, sollte vor dem Antrag geklärt werden.
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Die Schwesterseite für Steuern und Abgaben
Viele Pflichtkosten haben steuerliche Zwillinge oder historische Vorläufer auf der Steuer- und Abgabenseite.
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Konsum
Steuern im Preis statt im Bescheid
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