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Zwangskosten

Kinderreisepass (abgeschafft)

Historischer Pflichtkostenfall

Frequenz: Keine Ausstellung oder Verlängerung seit 1. Januar 2024 Gesetz: PassG; Abschaffung zum 1. Januar 2024

Die Kosten

Seit 1.1.2024 abgeschafft · historischer Tarif: 13 €

Keine Ausstellung oder Verlängerung seit 1. Januar 2024

Was verlangt wird — und was das kostet

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Von 2021 bis Ende 2023 beantragte Dokumente galten nur ein Jahr und sind 2026 abgelaufen. Nur vor 2021 beantragte Kinderreisepässe können – längstens bis zum zwölften Geburtstag und nur bei sicherer Identifizierbarkeit – noch bis zum aufgedruckten Ende gelten. Heute kommen für Kinder Personalausweis oder regulärer Reisepass infrage.

Einordnung und Kritik

Der Kinderreisepass ist Geschichte, die Kosten staatlicher Reisedokumente für Kinder nicht: Heute gelten die Tarife und Laufzeiten von Personalausweis oder regulärem Reisepass.

verwaltung kinder reise

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