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Zwangskosten

Kontogebühren

Praktische Abhängigkeit, keine allgemeine Kontopflicht

Frequenz: monatlich Gesetz: ZKG: Basiskontoanspruch, keine allgemeine Kontopflicht

Die Kosten

ING-Beispiel seit Juni 2026: 0 € bei erfüllten Bedingungen, sonst 4,90 €/Monat

monatlich

Was verlangt wird — und was das kostet

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein Girokonto zu führen, gibt es nicht. Im Alltag ist ein Konto dennoch für Lohn, Miete und Lastschriften oft praktisch unverzichtbar. Das Zahlungskontengesetz gibt berechtigten Verbrauchern einen Anspruch auf ein Basiskonto; dessen Entgelt muss angemessen sein, es muss aber nicht kostenlos sein. Der EU-Basiskontoanspruch bedeutet nicht überall Kostenfreiheit. In Belgien darf der Basiskontodienst für Verbraucher seit 1. Januar 2026 bis zu 20,34 Euro im Jahr kosten. In Frankreich sind bestimmte Basisdienste im Verfahren des 'droit au compte' kostenlos, nachdem ein Institut die Kontoeröffnung abgelehnt und die Banque de France ein Institut benannt hat — das ist kein allgemein kostenloses Standardkonto. Konten können kostenlos oder kostenpflichtig sein und Bedingungen haben. Beim ING-Girokonto entfällt das Kontoführungsentgelt seit Juni 2026 bei mindestens 1.000 Euro monatlichem Geldeingang oder für Personen unter 28; sonst kostet es 4,90 Euro im Monat, also 58,80 Euro im Jahr. Das ist ein aktuelles Anbieterbeispiel, kein Marktmittelwert.

Einordnung und Kritik

Ein Konto ist oft praktisch unverzichtbar, aber nicht jedes Konto muss kostenpflichtig sein. Bedingungen für Gebührenfreiheit und der Basiskontoanspruch sollten verständlich sein, damit gerade Menschen mit wenig Geld nicht unnötig zahlen.

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