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Zwangskosten

Abwassergebühren

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: jährlich Gesetz: WHG §54 — Anschlusszwang an öffentliche Kanalisation

Die Kosten

Berliner Beispiel: 396,40 EUR/Jahr vor Grundpreis bei 100 m³ Schmutzwasser und 100 m² entwässerter Fläche.

jährlich

Was verlangt wird — und was das kostet

Das WHG definiert Abwasser und überträgt die Abwasserbeseitigung grundsätzlich den nach Landesrecht verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ob ein Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen und dieser benutzt werden muss und welche Ausnahmen gelten, ergibt sich aus Landesrecht und der örtlichen Satzung. Die Entgelte richten sich nach dem örtlichen System und seinen Tarifparametern. Wo Anschluss- und Benutzungszwang gilt, können Haushalte den Netzbetreiber nicht wie einen gewöhnlichen Anbieter wechseln; Preiswettbewerb um den Endkunden findet dort nicht statt.

Einordnung und Kritik

Wo Anschluss- und Benutzungszwang gilt, können Haushalte dem örtlichen Entgelt nicht durch einen Anbieterwechsel ausweichen. Gerade deshalb braucht es transparente Tarife und wirksame Kostenkontrolle; die Entgelte sind nicht frei von rechtlichen Vorgaben.

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