Zwangskost
0,5% des KaufpreisesGrundbucheintrag
Die Kosten
0,5% des Kaufpreises
einmalig bei Kauf
Warum sollte das kostenlos sein?
Wer ein Haus kauft, muss es ins Grundbuch eintragen lassen — ohne Eintrag ist man kein anerkannter Eigentümer. Das Grundbuch ist ein staatliches Register und kostet auf Basis des Kaufpreises: 0,5 Prozent bei 200.000 Euro Kaufpreis sind 1.000 Euro — für eine administrative Datenbankpflege. Im Zeitalter digitaler Verwaltung sind solche wertbezogenen Gebühren anachronistisch.
Fazit
Der Staat verwaltet ein Register und verlangt prozentual vom Kaufpreis — kein Zusammenhang zwischen Aufwand und Preis.
Quellen
- GBO §13
- Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG
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