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Zwangskost

0,5% des Kaufpreises

Grundbucheintrag

Frequenz: einmalig bei Kauf Gesetz: GBO §13 — Eintragungspflicht für dingliche Rechte

Die Kosten

0,5% des Kaufpreises

einmalig bei Kauf

Warum sollte das kostenlos sein?

Wer ein Haus kauft, muss es ins Grundbuch eintragen lassen — ohne Eintrag ist man kein anerkannter Eigentümer. Das Grundbuch ist ein staatliches Register und kostet auf Basis des Kaufpreises: 0,5 Prozent bei 200.000 Euro Kaufpreis sind 1.000 Euro — für eine administrative Datenbankpflege. Im Zeitalter digitaler Verwaltung sind solche wertbezogenen Gebühren anachronistisch.

Fazit

Der Staat verwaltet ein Register und verlangt prozentual vom Kaufpreis — kein Zusammenhang zwischen Aufwand und Preis.

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Quellen

  • GBO §13
  • Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG

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