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Zwangskost

1,5% des Kaufpreises

Notarkosten Immobilienkauf

Frequenz: einmalig bei Kauf Gesetz: BGB §311b Abs. 1 — Notarieller Beurkundungszwang

Die Kosten

1,5% des Kaufpreises

einmalig bei Kauf

Warum sollte das kostenlos sein?

Jeder Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden (BGB §311b). Es gibt keine Ausnahme, kein günstiges Online-Verfahren, keine staatliche Alternative. Der Notar hat bundesweit festgelegte Gebühren nach GNotKG — kein Preiswettbewerb möglich. 1,5 Prozent von 400.000 Euro sind 6.000 Euro für eine Pflichtdienstleistung ohne Preisverhandlung.

Fazit

Pflichtnotar, Pflichtgebühren — 1,5% des Kaufpreises für einen staatlich erzwungenen Service ohne Wettbewerb.

wohnen immobilien notar

Quellen

  • BGB §311b Abs. 1
  • GNotKG Tabellen

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