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Zwangskosten

Notarkosten Immobilienkauf

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: einmalig bei Kauf Gesetz: BGB §311b Abs. 1 — Notarieller Beurkundungszwang

Die Kosten

400.000-€-Beispiel: 1.868,30 € brutto allein für die Beurkundung; weitere Positionen extra

einmalig bei Kauf

1,5% des Kaufpreises

Was verlangt wird — und was das kostet

Ein Vertrag, durch den sich jemand zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Beim gewöhnlichen deutschen Grundstückskauf ersetzt kein reines Selbstbedienungs- oder Onlineverfahren die notarielle Beurkundung; die gesetzliche Wertgebühr ist nicht frei verhandelbar. Der Notar hat bundesweit festgelegte Gebühren nach GNotKG — kein Preiswettbewerb möglich. Bei 400.000 EUR Geschäftswert gilt in Tabelle B die Stufe bis 410.000 EUR mit 785 EUR. KV 21100 setzt für die Beurkundung des Kaufvertrags eine 2,0-Gebühr an: 2 × 785 EUR = 1.570 EUR netto. Darauf entfallen 298,30 EUR Umsatzsteuer, zusammen 1.868,30 EUR für diese eine Beurkundungsposition. Je nach Fall kommen Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten, Dokument- und Telekommunikationsauslagen sowie Kosten für Grundschuld und Grundbuch hinzu; Gerichtsgebühren tragen keine Notar-Umsatzsteuer.

Einordnung und Kritik

Beim Grundstückskauf ist die notarielle Beurkundung grundsätzlich vorgeschrieben und nach gesetzlichen Wertgebühren zu bezahlen. Dass diese Schutzfunktion wichtig ist, entbindet die Politik nicht davon, Zugang und Kosten der Pflichtleistung zu prüfen.

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