Zwangskost
1,5% des KaufpreisesNotarkosten Immobilienkauf
Die Kosten
1,5% des Kaufpreises
einmalig bei Kauf
Warum sollte das kostenlos sein?
Jeder Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden (BGB §311b). Es gibt keine Ausnahme, kein günstiges Online-Verfahren, keine staatliche Alternative. Der Notar hat bundesweit festgelegte Gebühren nach GNotKG — kein Preiswettbewerb möglich. 1,5 Prozent von 400.000 Euro sind 6.000 Euro für eine Pflichtdienstleistung ohne Preisverhandlung.
Fazit
Pflichtnotar, Pflichtgebühren — 1,5% des Kaufpreises für einen staatlich erzwungenen Service ohne Wettbewerb.
Quellen
- BGB §311b Abs. 1
- GNotKG Tabellen
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