Zum Hauptinhalt springen

Zwangskosten

Energieausweis

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: In der Regel 10 Jahre gültig; Vorlage bei gesetzlichem Anlass Gesetz: GModG §§ 79, 80 (bis 28.07.2026: GEG) — Energieausweis in den gesetzlich erfassten Fällen

Die Kosten

Anbieterbeispiel 19.9.2026: online 69 € Verbrauchs- oder 119 € Bedarfsausweis

In der Regel 10 Jahre gültig; Vorlage bei gesetzlichem Anlass

Anbieterbeispiel, abgerufen am 19.09.2026: Online-Verbrauchsausweis 69 EUR, Online-Bedarfsausweis 119 EUR – jeweils inklusive Umsatzsteuer und DIBt-Gebühr, ohne Vor-Ort-Termin.

Was verlangt wird — und was das kostet

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist in den von § 80 GModG erfassten Fällen ein gültiger Energieausweis nötig. Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen; bei Baudenkmälern gelten Ausnahmen von den Vorlage- und Angabepflichten. Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis, sofern sie nicht schon damals oder durch spätere Änderungen das Wärmeschutzniveau von 1977 erreichen. Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre. Private Aussteller bestimmen ihre Preise. Der vorgeschriebene Nachweis ist damit eine zusätzliche Transaktionslast, auch wenn seine Kosten je nach Ausweis und Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Einordnung und Kritik

Ein gesetzlich verlangter Nachweis wird von privaten Ausstellern angeboten. Eigentümer zahlen je nach Ausweistyp und Gebäude unterschiedlich viel. Die Pflicht sollte sich an verständlicher, für Käufer und Mieter tatsächlich nutzbarer Information messen lassen.

wohnen immobilien energie

Weiterklicken

Weitere Zwangskosten und Themen

Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.