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Zwangskosten

Schornsteinfeger

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: Nach vorgeschriebenem Prüf- oder Arbeitsintervall Gesetz: SchfHwG — Kehr- und Überprüfungspflicht

Die Kosten

KÜO-Teilbeispiel: 29,49 €; mit Bescheid 46,15 €. Keine vollständige Rechnung

Nach vorgeschriebenem Prüf- oder Arbeitsintervall

Amtliches KÜO-Teilbeispiel für ein Gebäude mit einer Nutzungseinheit und einer Feuerstätte: 29,49 EUR aus Grundwert und Feuerstättenwert; kommt ein Feuerstättenbescheid für bis zu drei Anlagen hinzu, zusammen 46,15 EUR. Das ist keine vollständige Rechnung: Je nach Anlage können insbesondere die Meterpauschale nach Anlage 3 Nr. 2.3 und weitere Prüfpositionen hinzukommen. Freie Kehr- und Messarbeiten sind ebenfalls nicht enthalten.

Was verlangt wird — und was das kostet

Eigentümer müssen die vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht veranlassen. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und weitere hoheitliche Aufgaben liegen beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; bestimmte Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können dagegen bei einem zugelassenen Betrieb beauftragt werden. Ein durchgehendes Monopol für jede Schornsteinfegerarbeit besteht daher nicht. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten gesetzliche Gebühren; freie Arbeiten werden gesondert beauftragt und bepreist.

Einordnung und Kritik

Hoheitliche Kontrollen sind dem Bezirk zugewiesen; für andere vorgeschriebene Arbeiten kann ein zugelassener Anbieter gewählt werden. Wo kein freier Anbieterwechsel möglich ist, müssen Umfang und Gebühren besonders nachvollziehbar sein.

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