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Zwangskost

12 EUR pro Exemplar

Sterbeurkunde

Frequenz: pro Ausstellung Gesetz: PStG §31

Die Kosten

12 EUR pro Exemplar

pro Ausstellung

Warum sollte das kostenlos sein?

Der Tod eines Menschen muss dem Staat gemeldet werden (PStG §28). Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Da Behörden, Versicherungen, Banken und Nachlassstellen oft mehrere Exemplare verlangen, entstehen schnell 50 bis 100 Euro für Dokumente, die Angehörige anschließend benötigen.

Fazit

12 Euro pro Sterbeurkunde, und oft werden mehrere benötigt: für Banken, Versicherungen und Erbschaft. Gerade in einer Ausnahmesituation entstehen Gebühren für Dokumente, die Angehörige zwingend brauchen.

verwaltung standesamt tod

Quellen

  • PStG §28
  • PStG §31

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