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Zwangskost

200–1.500 EUR

Brille / Kontaktlinsen

Frequenz: alle 2–3 Jahre Gesetz: SGB V §33 — Hilfsmittelversorgung nur bei starker Sehschwaeche

Die Kosten

200–1.500 EUR

alle 2–3 Jahre

Warum sollte das kostenlos sein?

Eine Brille ist für Millionen Deutsche keine Wahl, sondern Notwendigkeit. Die Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen erst ab einer Sehstärke von -6 Dioptrien oder weniger — also nur für schwere Beeinträchtigungen. Wer -2 oder -4 Dioptrien hat, zahlt vollständig selbst. In anderen Ländern gibt es grundlegende KV-Leistungen für Sehhilfen.

Fazit

Wer mit -2 Dioptrien ohne Brille nicht Autofahren darf, zahlt trotzdem selbst — die KV hilft erst ab -6 Dioptrien.

gesundheit sehen eigenanteil

Quellen

  • SGB V §33
  • GKV-Spitzenverband Sehhilfen

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