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Zwangskosten

Brille / Kontaktlinsen

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: Bei individuellem medizinischem Bedarf, Verlust oder Defekt Gesetz: SGB V §33 — Hilfsmittelversorgung nur bei starker Sehschwaeche

Die Kosten

Eigenanteil nach GKV-Anspruch, Gläsern und Fassung

Bei individuellem medizinischem Bedarf, Verlust oder Defekt

Eigenanteil variabel: Er hängt vom GKV-Anspruch, dem vereinbarten Preis oder Festbetrag, den benötigten Gläsern, der Fassung und gewählten Zusatzleistungen ab. Den konkreten Kassenanteil und Mehrpreis sollten Versicherte vorab bei Krankenkasse und Optiker klären.

Was verlangt wird — und was das kostet

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben einen GKV-Anspruch auf Sehhilfen. Für Erwachsene besteht ein Anspruch bei therapeutischen Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen oder -erkrankungen, bei schwerer Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen oder wenn eine Sehhilfe mit mehr als 6 Dioptrien wegen Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise mehr als 4 Dioptrien wegen Hornhautverkrümmung nötig ist. In den üblichen Viertel-Dioptrien-Schritten beginnt dies bei 6,25 beziehungsweise 4,25 dpt. Besteht ein Anspruch, zahlt die Kasse höchstens die vereinbarten Preise oder geltenden Festbeträge; private Fassungs- und Zusatzkosten können verbleiben. Für viele Menschen ist eine Sehhilfe notwendig, obwohl kein GKV-Leistungstatbestand greift oder nur der Festbetrag für die Gläser übernommen wird. Dann bleiben Gläser, Fassung und gewünschte Zusatzleistungen teilweise oder vollständig privat zu zahlen. Das ist eine reale zusätzliche Belastung neben den Krankenversicherungsbeiträgen.

Einordnung und Kritik

Auch wer ohne Sehhilfe im Alltag oder Straßenverkehr nicht ausreichend sieht, hat nicht automatisch einen GKV-Anspruch. Entscheidend sind die gesetzlichen Anspruchstatbestände – nicht allein die persönliche Notwendigkeit einer Brille.

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