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Zwangskost

10% + 10 EUR pro Verordnung

Heilmittel-Zuzahlung

Frequenz: pro Verordnung Gesetz: SGB V §32 Abs. 2

Die Kosten

10% + 10 EUR pro Verordnung

pro Verordnung

Warum sollte das kostenlos sein?

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden in der Regel ärztlich verordnet — das heißt, der Arzt haelt sie für medizinisch notwendig. Trotzdem zahlen Patienten 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung. Wer nach einem Unfall oder Schlaganfall auf intensive Therapie angewiesen ist, kommt schnell auf dreistellige Zuahlungen pro Monat.

Fazit

Medizinisch notwendig, ärztlich verordnet — und trotzdem zahlt der Patient 10% plus 10 Euro pro Therapieeinheit.

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Quellen

  • SGB V §32 Abs. 2
  • GKV Heilmittelzuzahlungen

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