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Zwangskosten

Heilmittel-Zuzahlung

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: pro Verordnung Gesetz: SGB V §32 Abs. 2

Die Kosten

10% + 10 EUR pro Verordnung

pro Verordnung

Was verlangt wird — und was das kostet

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden in der Regel ärztlich verordnet — das heißt, der Arzt hält sie für medizinisch notwendig. Trotzdem zahlen nicht befreite volljährige Patienten 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung. Bei mehreren Verordnungen wiederholt sich der feste Betrag von 10 EUR; hinzu kommen jeweils 10 Prozent der abrechenbaren Heilmittelkosten. Dadurch kann die Zuzahlung bei längerer oder intensiver Therapie spürbar steigen, bis eine individuelle Befreiung nach der Belastungsgrenze greift.

Einordnung und Kritik

Medizinisch notwendig und ärztlich verordnet – dennoch zahlen Volljährige grundsätzlich 10 Prozent der Heilmittelkosten plus 10 EUR je Verordnung. Eine Verordnung kann mehrere Behandlungseinheiten enthalten; die feste 10-EUR-Komponente fällt deshalb nicht bei jeder Sitzung neu an. Minderjährige und von der Zuzahlung Befreite zahlen diesen Eigenanteil nicht.

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